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ganzes Vermögen den Gläubigern überlassen.Das Haus Lioncy verklagte hierauf (1758)den Pacer la Valette bey dem Consulat zuMarseille. La Valette wurde vcrurtheilt, dieanderthalb Millionen zu bezahlen. Er suchteAusflüchte. Es meldeten sich nun (1759)auch andre Glaubiger desselben, und diesetrugen darauf an, daß alle in Frankreichbefindlichen Häuser des Jesuitenordens fürValctte's Schulden die Bürgschaft überneh-men sollten. Dafür entschied auch das Ober«consulat zu Paris. Der Orden berief sichnunmehr auf den Ausspruch des Parlaments.Dieses bekam dadurch eine ihm Willkomm»«Gelegenheit, in das Innere des Ordens tie-fer einzudringen. Der Generals Advocat lePelletier bewies aus dem Umstände, daß alleGüther des Ordens ein gemeinschaftliches,uutheilbarcs Eigenthum wären, und daß laValette'S Handel keine Privatsache seyn könne,die Verbindlichkeit des Ordens, dessen Schul-de» zu bezahlen. Das Parlament legte ihmauch (1761) diese Verbindlichkeit durch einebesondre Verordnung auf.
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