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allein vom Könige ab/ wenn und wohin erdie Rcichssiände zufammcnbcrufen will; dieseberathschlagen sich auch blos über die Gegemstände, die ihnen der König vorlegt; ihreVersammlung ist auf drey Monathe eingeeschränkt; die Reichsräihe, die der Königallein ernennt, sind nur ihm verpflichtet, undsie können nur Rath, aber keine Entscheiddung, geben; der König hat sowohl gesetzgcebende als die vollziehende Gewalt; die altenAbgaben hören nicht eher auf, als bis mansich wegen neuer vereinigt hat; im Falleeines Krieges stehen alle Maßregeln, so wieauch die Abgaben, in der Gewalt des Köenigcs; dieser besetzt alle höhcrn Staatsmittel,';dieser theilt mit niemand die Oberaufsichtüber die Kriegsmacht zu Wasser und zu Lautde. Als nach der Ablesung dieser Punkte,der König die Stande fragte, ob sie dieseltbcn genehmigten, erklärten sie sich so einmülthig, als es noch nie geschehen wgr. Nachwenigen Tagen war die neue Form derStaatsverwaltung im ganzen Reichs aner»kannt. Gustav vergaß und verzieh alles,wodurch man feinen Vater, und ihn seldst,gekränkt hatte. Alle Verhaftete erhielten,Gallilti Welch, i/r Th. E so