Druckschrift 
13 (1805)
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zu seyn, und dessen ganzes Vertrauen sich zuerwerben. Er war nun derjenige, der dievornehmsten geistlichen Stellen austheilte, derdie Herrschaft der Jesuiten befestigte. Unddieß war eben der Ludwig, der die Rechteder französischen ErzbischSfe gegen die An-maßungen des Pabstes in Schutz nahm; derdurch ein National-Concilium (16L2 Febr.)der geistlichen Herrschaft des Oberhauptes derChristenheit bestimmte Gränzen setzte; der(1687) die Quartierfrepheit des französischenGesandten in Rom, nach welcher, innerhalbseines Bezirkes, kein Missethäter verfolgtwerden durfte, nachdrücklich behauptete. Derfür die Ausübung der Gerechtigkeit so eifrigbesorgte Jnnoceiu Xl brachte es dahin, daßdie übrigen Machte, die zu Rom Gesandtenunterhielten, diesem schädlichen Vorrechte ent-sagten, Nur Ludwig wollte sich durchausNicht dazu verstehen. Er gab sogar cimmneuen Gesandten, den er nach Rom schickte,ein großes, bewaffnetes Gefolge mit, damiter sich, bey der Ausübung der O.uartierftey-hcit, mit Gewalt behaupten könnte; er gab,gls der Pabst seinen Gesandten nicht aner-kannte, und ihn in den Bann that, demNnncius zu Paris Hausarrest; er besetzteAvignon. Endlich gab er aber doch nach;aber der Pabst mußte sich auch die Einschrän-kungen seiner Macht in Frankreich gefallenlassen.