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glaubten, erhielten durch einen Parlaments-schluß die Weisung, wieder nach Hause zu ge-Heu. Die Einwohner eines Ortes, die sichnicht wollten bekehren lassen, mußten alleSoldaten der übrigen aufnehmen, und derHausherr wurde von dieser drückenden Ein-quartierung nicht eher befreyt, als bis alleseine Hausgenossen den katholischen Glaubenangenommen hatten. Die Commandantenaller Häfen und Gränzstädte hatten Befehl,ohne Zeugnisse der Bischöfe und Pfarrer, nie-mand aus dem Lande zu lassen. Den benach-barten Staaten muthcte Ludwig zu, keinefranzösischen Flüchtlinge mehr aufzunehmen,oder sie wohl gar zurück zu schicken.
Dem verblendeten Monarchen konnten diewenigen, die um ihn waren, nun leicht glaub-haft machen, daß der größte und vorzüglich-ste Theil der Reformircen sich bekehrt hätte,und daß nnc noch wenige Hartnäckige übrigblieben, die weiter keine Achtung verdienten.So bereitete man den Wiederrnf der Rechtezu, die das Edict von Nantes den Refor-mieren Bewohner» Frankreichs zugesicherthatte. Dreser Wiederrnf (vom t8> Oct 1685)
wurde