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13 (1805)
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deutenden Würden und Aenitex. In die Vc»stätigung seiner adlichen Vorrechte, die ihmChristina, bey ihrem Regierungsantritte, er?theilte, hatte er (1644) die Versicherungeinrücken lassen, daß ihm, bey der Besetzungder Staatsämter, kein Waubördigcr, oderein Mensch von geringer Herkunft, vorge;zogen werden sollte. Dieß reihte die Bür»ger und Bauern, die schon lange unzusticeden waren, daß sie den Abgang der Kroneeinkünfte durch erhöhcte Abgaben ersetzensollten, dieß reihte auch den neuen Adel,den man gleichfalls zu den Wanbördigcnrechnete, zum lebhaften Mißvergnügen, dassich besonders auf dem Reichstage (1651)äusserte. Christinn sah sich daher zu derErklärung bewogen, daß unter Wanbördigcnblos Personen von schlechter Aufführung verestanden werden sollten; aber diese Erklärungwurde bey der wirklichen Besetzung der Aeimter so wenig befolgt, daß die Unzufriedenehcit immer fortdauerte. Aber auch das sitteliche Betragen der Königin, die, anstattzu heyrathcn, und Gustav Adolfs Stammfortzusetzen, den Genuß ihrer Reihe Günstelingen überließ, wurde immer lauter getadelt.

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