Druckschrift 
13 (1805)
Entstehung
Seite
83
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mußten einer Staatsverwaltung, die ihnendie grüßte Gewalt in die Hände gab, allersdings sehr geneigt seyn; aber die Einwohnerder Dörfer seufzten seitdem unter dem Druckedes aristokratischen Joches, und die kleinernProvinzen des Frcystaates überzeugten sichimmer mehr von dem überwiegenden Ein-flüsse der Provinz Holland. Der staatsklugeJohann de Wit schien, als Nathspcnflonärvon Holland, doch kein rechter Vcreini-gungspunkt der Republik. Aber seine mäch-tige Parthey setzte den Ausschließungsplandennoch durch. Nachdem dc Wit einen ge-wissen Buat, der, des Prinzen von Oranicnwegen, mit England im Briefwechsel fand,hatte hinrichten lassen, so brachte er es(1667 im Dcc.) dahin, daß die Ständevon Holland, vermittelst eines sogenanntenewigen Edicts, verordneten, daß von ihrerProvinz niemahls wieder ein Statthalter ge-wählt werden, und auch kein Statthalter einerandern Provinz, bey der Wahl eines General-Eapitaius der Union, die Stimme von Hollanderhalten sollte. Die Obrigkeiten der Städtebeschworen dieses Edicc als ein Grundgesetz,F 2 und