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15 (1805)
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in Ansehung fremder Religionen sich sehrduldsam zu beweisen. Er gestattete den Kaitholischen, die sich in seinem Lande nieder-ließen, alle bürgerlichen Rechte, doch durftensie niemand zur Annehmung ihres Glaubensverleiten. Jede christliche Religion behan-delte er mit Nachsicht, wenn sie mit setnerVorliebe für die Soldaten nur nicht im Wi-derspruche stand. Daher nahm er es demberühmten Christian Wolf, Professor zuHalle, sehr übel, als dieser auf dem Kathe-dep den Grundsatz äusserte, daß ein gezwung-ner Eid dem Soldaten keine Verbindlichkeitauflege, und daß es daher auch ungerechtwäre, die Ausreißer am Galgen sterben zulassen. Wolf mußte Halle in Zeit von 24Stunden verlassen. Für die Wissenschaftenbewies sich Friedrich Wilhelm überhaupt nichtsehr eifrig. So^ wurde die von seinem Va-ter gestiftete Societät der Wissenschaften fastganz von ihm vernachlässigt. Er sah mehrauf das, was einen unmittelbaren Nutzenstiftete. Dieß beweiset das Waisenhaus zuPotsdam für 2500 Soldatenkinder, das nie«dicinische Obercollegium, und das FindclhauSzu Berlin. Bey der Justitzverwaltung drang

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