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Königsrechte besaß, 'freute sich, wenigstenseine Provinz seines Reichs als Souverän zubesitzen; seitdem aber (seit 1660) alle Schran-ken der kömglichen Macht entfernt waren;seitdem Staat und Monarch einerlei) Interessehatte»; seitdem suchten die Könige ihre Ho-heilsrechto über die herzogliche Linie wiederin ihrem ganzen Umfange geltend zu machen,und sie verfuhren dabey mit einer leidenschaft-lichen Erbitterung, die bcy Familicnhandclnkeine seltene Erscheinung ist. Christian Vwollte (1682) dem Herzoge keinen Theil der'Landsteuer zugestehen, weil die Einrichtungderselben blos die Verteidigung des Landeszur Absicht habe, und weil er (der König)die Festungen allein unterhalte; weil der Her-zog nur eine Compagnte Leibwache, und einemaßige Besatzung des Schlosses Gottorp, un-terhalten dürfe. Vergebens bewarb sich derHerzog um Voystand. Der König besetzte(1684) seinen Anrheil an Schleswig, undgab ihn, nur durch die Vorstellungen der be-nachbarten Fürsten bewogen, (1689) wiederheraus. Der Herzog Christian Albrecht hatteaber (1694) seinen Sohn Friedrich zum Nach-folger , der mit Karl XII von Schweden auft
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