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4 (1802)
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Rechte, welche die Bürgervcrsammlung bis-her ausgeübt hatte, dem Senat, um sie da-selbst desto mehr in seiner Gewalt zu haben.Aber zuletzt hielt er es nicht einmahl fürnöthig, die ausiere Form beyzubehalten. Diewichtigsten Angelegenheiten wurden in derGegenwart seiner Minister abgehandelt, undAugustus entzog sich den Versammlungen desSenats endlich ganz. Dennoch wies er mitschlauer Bescheidenheit, worin er den Cäsarübertraf, noch manchen Beweis von derknechtischen Denkart des Senats und derVürgervcrsammlung zurück. Er schlug dasAnerbiethen der beständigen Consulwürde undDictamr, die göttliche Verehrung, den Titeleines Herrn und Gebicthcrs (Dominus) aus.Er wollte nur das Haupt, nur der Beschützerdes Volkes seyn, und er bemühete sich dabeyrecht angelegentlich, allen Anschein des De-spotismus zu vermeiden.

Doch schon das, was AugustuS für Romfür den römischen Staat leistete, zeigte seinemonarchische Negierung in einem sanftenLichte. Er both alle seine Kräfte auf, umRuhe und Wohlstand wieder herzustellen und

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