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bey andern Nationen der alten Welt vor«kommen. Bey den .Schlägen machte manden Unterschied, daß frevgebohrne Personenmit den Stäben der Lictoren, Leibeigene abermit Peitschen oder Ruthen, geschlagen wur«den. Für den römischen Bürger gab es dreyGrade der Strafen: Verlust der Bürger»der Familien« der Menschen-Rechte, oder derFrcnheit. Im letztern Falle wurde er inden Stand der Leibeigenen versetzt. SeinerFamilienrcchte machte er sich durch die Auf»nähme in eine andere Familie verlustig. DieBürgerrechte entzog man undankbaren Frey»gelassenen. Eine sehr empfindliche Strafeder römischen Bürger war die Verbannung,die ihn nöthigte, das Vaterland zu verlassen.In diesem Falle wurde er entweder an einenbestimmten Ort hingcbannt, oder es standihm frey, wo er sich, ausser dem Varerlande,aufhalten wollte. Ausser den bey andern Na»tionen gewöhnlichen Todesstrafen, kam beyden Römern auch die Kreutzigung vor, durchdie sie Sclaven hinrichteten.
Die Staatseinkünfte der römischen Ncpu»blik waren sehr beträchtlich. Rechner man
auf