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4 (1802)
Entstehung
Seite
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Ecsctztafcln noch sehr viele einzelne Gesetzeund Verordnungen, die meistens von ihrenUrhebern den Nomen erhielten, hinzugekom«men waren. Der Entwurf zu einem neuenGesetze wurde siebzehn Tage vorher, ehe manihn der Vürgerversammlung vorlegte, Sffcnt«lich angeschlagen, und so der Beurtheilungdes Publicums unterworfen.

Die Verbrechen, deren Bestrafung durchdie Gesetze bestimmt wurde, theilten die Römerschon sehr sorgfältig in Staats« und Privat«verbrechen ab. Zu jenen rechneten sie dieStörung der öffentlichen Ruhe und Sicher«heit; die Beraubung des Staatsschatzes, derTempel; die Prägung falscher Münzen, oderdie Verfälschung der Urkunde»; die Erkaufungder Stimmen, um zu einem Staatsamtc zugelangen; die ungerechten Geldcrpressungeneines Statthalters. Privacverbrecheu waren:Meuchelmord, Vergiftung, Verwandtcnmvrd,Ehebruch, Menschenraub. Die Folter warbey den Römern ein sehr gewöhnliches Mit«tcl, um einem Missethäter das eigne Gc<siandniß abzunöthigcn. Unter den Strafender Römer giebt es wenige, die nicht auch

bey