Druckschrift 
4 (1802)
Entstehung
Seite
281
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Januar des folgenden Jahres an. Mannahm dazu Männer, die bereits die vornehm»sten Staatsämtcr verwaltet hatten, und siemüßten der Regel nach drey und vierzigJahre alt seyn. Da sie den Bürgern, umderen Gunst sie sich bewarben, in einemglänzend weißen Kleide sich zu empfehlensuchten, so nennte man sie Candidatcn (Weiß»angefärbte). Die Cvnsuln hatten gleicheRechte; in Ansehung des Vorsitzes wechseltensie aber alle Monathe miteinander ab. Dieäußerlichen Zeichen ihrer Würde bestanden ineiner verbrämten Kleidung, in einem clfcn»beinern Stäbe, und in zwölf Lictorcn,welche mir den Nuthcnbündcln vor ihnenhergiengen.

Die Consuln theilten ihre mit dem Um»fange des römischen Staates sich vermehren»de Geschaffte und Obliegenheiten mit denPratorcn und Censoren. Der Prator nahmihnen die Obcrrichterstelle ab, und er hatteden nächsten Rang nach den Consuln *).Aber nur Ein Pracor war für die Verwal»

tung

Th. in, S. 279.