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ihr Streit daher ist ein rein praktischer; d. h. uneinig könnensie nur darüber sein: Welche Theile der Idee des Rechtsfür jetzt praktisch zu verwirklichen überhaupt möglich; d. i. mitandern Worten: Nur darüber kann unter Wissenden, ganzgleich, seien sie Historiker oder Philosophen, Streit statt finden:auf welcher Stufe der Erkenntniß die Volksbildung im Allge-meinen stehe; weil nur hiernach sich ermessen lasse, welcheTheile der Rechts-Zdce im Moment zu verwirklichen rathsamscheinen, auf daß das Licht derselben erleuchte und nicht einenmit Blut nur zu löschen möglichen Brand entzünde. Wiehierbei die Ansichten allerdings sehr verschieden sein können,würde für das gemeinsame Beste doch schon sehr viel gewon-nen werden, wenn jene bis jetzt so sehr sich anfeindenden Rich-tungen über das angegebene Objekt des Streits sich nur erstvereinigen wollten; wobei natürlich die blos formalen Histori-ker, welche die Philosophie verleugnen und verlästern, stimm-los wären, wie sie es in der That sind, da sie zu Jenengehören, die den Mond anbellen. Nach crfolgtcr Vereinigungüber den Hauptpunkt des Streits, würden dann bald Alle er-kennen, daß, wenngleich mit Vorsicht verfahren werden muß,doch aus dem Begriff des Rechts von selbst folge: vom ReckteNiemand berechtigt sein kann, mehr vorzuenthalten, alsdie allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt unerläßlich zu fordernscheint! Scheint, sagen wir ausdrücklich, indem wohl schwerirgend ein Mensch, und sei er der Weiseste und Erfahrenste,rein göttliche Einsicht genug sich zutrauen dürfte, mit apo-diktischer Gewißheit zu bestimmen: Nicht mehr, als so undso viel vermöge im Moment die Generation zu ertragen;daher gewiß stets eher etwas zu viel als zu wenig wird ge-ben wollen, zumal die Erfahrung aller Zeiten unbestreitbar