— 6t —
Ueber Zinsfuß und die Nachtheile, welche dieHerabdrüekung desselben unter seinen Normal-werth verursachen.
Im vorigen Abschnitte ist nachgewiesen, daß, unter wel-chen wucherischen und Verträge aufhebenden Bedingungen dieStaatsschulden Englands auch kontrahirt sein mögen, sie jetzteingebürgert sind; mithin daß, was vor 27 Jahren vielleichtpolitisch recht war, und auf eine nur unbedeutende AnzahlPersonen nachtheilig, auf die große Zahl des Volkes und aufden Staat dagegen unberechenbar wohlthätig eingewirkt habenwürde, jetzt bei völlig veränderten Umständen und Verhältnis-sen nicht mehr Anwendung finden könne. Ein Staatsstreichgegen die jetzigen Inhaber jener Schuldbriefe wäre eben soungerecht als ungereimt, und nicht blos für den Credit desStaats, sondern weit mehr noch für den aller seiner Bewoh-ner von unberechenbar nachtheiligen Folgen. Wie N. Pcelals Mensch und echter Staatsmann zu solchem verzwciflungs-vollen Mittel nicht greifen konnte, würde es ihm auch un-möglich gewesen sein, dasselbe irgend zu entschuldigen, nochhätte es ihm gelingen können, durch Sophismen den gesundenTakt des englischen Volks zu täuschen. Die schon im gewöhn-lich praktischen Leben öfter eintretende Differenz zwischen demberechneten Soll und Ist, tritt besonders bei Staats-Verhält-nissen sehr häufig ein; denn, wenn z. B. die Consumtionsfleuerbei 2 Thlrn. pro Clr. eine Million bringt, so bringt oft dieErhöhung dieser Steuer auf 4 Thlr. pro Etr. nicht nur nicht