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riegelte Zimmer verwahrt, oder wohl gardurch molossische Vullenbcisser bewacht wurvcn.Diesem Weiberhause, das sich im innerstenTheilc der Wohnung befand, durften sich nurdie nächsten Verwandten nähern. In dem-selben wohnte aber blos die rechtmäßigeGattin mit ihren Kindern; man darf es alsonicht mit einem morgenländischen Haremvergleichen. Indessen durften die armenWeiber und Mädchen wohl bey öffentlichenNeligionsfeyerlichkeitcn, aber bey keinemGastmahle, erscheinen; auch mußten sie,wenn sie ja bey Tage ausgicngen, sich alle-mahl in ihren Schleyer verhüllen. Dakonnten sie freylich den feinern Ton deSgeselligen Lebens sich niemahls zueignen:da konnten sie die große Frausnkunst, dieHerzen der Männer zu bezaubern, unmöglichzu einer ausgezeichneten Fertigkeit bringen.Um so eher befanden sie sich also in Gefahr,um die Gunst ihres Mannes gebracht zuwerden. Dieses Schicksal zogen ihnen di»Hetären, die Beyschläfsrinnen desselben, zu.
Die griechischen Gesetze gestatteten zwareinem Manne nicht mehrere Weiber; «ier
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