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dem Manne leichter als der Frau gemacht.Der Mann, der seiner Gattin übcrdrüßigwar, durfte ihr nur ihr Heyrathsgulh wiederherausgeben; aber die Frau, die ihren Mannnicht mehr liebenswürdig fand, und einenandern zu heyrathcn wünschte, mußte ihreGründe erst dem Archen vorlegen. Auch inAnsehung des Ehebruchs befand sich die Frauin einer gefährlichem Lage. Hatte sie dasUnglück, während der wirklichen Verletzungder ehelichen Treue, ergriffen zu werden, sowar der beleidigte Ehemann befugt, sich anihr, und seinem Nebenbuhler, durch den Todzu rächen. War seine Nachsucht wenigerfeurig, so übergab er den Ehebrecher derObrigkeit, und dieser wurde am Leben gestraft.Die Ehebrecherin verfolgte eine immerwährendeSchande; jie war von der Theilnahme anallen öffentlichen Handlungen und Feierlich-keiten ausgeschlossen, und sie wurde zuweilenals Sklavin verkauft.
Die Damen hatten aber bey den Griechenüberhaupt ein ungünstiges Schicksal. Siewaren in ihr Weiberhaus (Gynaeeum) ein-gesperrt, wo sie des NachtS durch wohlver-
riegclte