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2 (1801)
Entstehung
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chung dieser Absicht wurde ihm von den Se-natoren und deren Nachkommen, den soga-nannten Patriciern, sehr erschwert. Diesebildeten frühzeitig einen erblichen Adel, dersich die vornehmsten und einträglichsten Staats-ömter, und andre Vorrechte, zueignete. Diegemeinen Bürger hießen zum Unterschiede-Plebejer. Romulus wünschte die Heyden,durch Rechte und Vorzüge so sehr von einan-der getrennten Stände, durch das Verhältnis;zwischen Patronen und Clienten, wieder in Ver-bindung zu bringen. Er verordnete daher,daß jeder Plebejer einen Vormund ans demStande der Patricier haben sollte, der sichseiner in Rechtshandeln annähme, der über-haupt auch auf sein Wohl bedacht wäre. Derlehte hieß alsdenn Patron, und jener wurdeClient genannt. Das Gebieth des kleinenStaates hatte anfangs noch keine bestimmteEranzen, und der Umfang desselben mochtehöchstens 5 bis 6 Meilen betragen. DieLanderey wurde in drey Theile abgesondert;der erste war für den gottesdienstlichcn Auf--wand, der zweyte für den König und denStaat, und der dritte für die einzelnen Bür-ger bestimmt. Einer von den letztern erhielt

aber