Druckschrift 
6 (1802)
Entstehung
Seite
311
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ZII

t rbvertrag. Das Erbrecht, welches dem Kö-nige von Deutschland dadurch zu Theil gewor-den war, wollte nun Heinrichs NachfolgerKonrab, dessen Gemahlin Gisela, eine Tochterdes Herzogs Rudolf von Schwaben, RudolfsSchwcsiertochtcr war, nicht unbenutzt lassen.Allein Rudolf weigerte sich, den Erbverrragzu erneuern. Dadurch ließ sich aber der ent-schlossene Konrad von der Behauptung seinerRechte so wenig abhalten, daß er sogleich Ba-sel besetzte, und seine Gemahlin vermittelteeinen Vergleich, durch welchen, als Rudolf(ioza) starb, sein ganzes Reich, nehmlich derwestliche Theil von Helvetica, die GrafschaftBurgund (Franche ComtH daS Gebieth vonLyon, Dauphina, Provence und 'Savoyen,mit Deutschland in Verbindung kam. Eingewisser Prinz Otto wollte zwar dem Konradsein Recht streitig machen; er konnte aber dem-selben endlich nicht mehr Widerstand thun.Die damahligen Könige von Frankreich, Ro-bert, und sein Sohn Heinrich, hatten zu wenigMacht, um diese für sie gar nicht gleichgültigeVergrößerung des deutschenNeichs zu verhindern.

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