Druckschrift 
6 (1802)
Entstehung
Seite
23
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bahren konnte, kostete aber ein zwey oder brey-mahl höheres Wehrgeld. Wer eine freygebohr-ne Weibsperson eine Hure, ober eine Hexe,schimpfte, muhte fast eine eben so große Sum-me geben, als wenn er einen freyen Mann er-schlagen hätte. Einem solchen Frauenzimmer,wider ihren Willen, die Hand oder den Fingerzu entblößen oder zu berühren, kostete eben so-viel, als der abgehauene Mittelfinger eines frey-en Mannes. Hieb man demselben einen Dau-imm ab, so bezahlte man eben nicht mehr, alswenn man den Arm eines Frauenzimmers ge-waltsamer Weise berührt hatte. Ueber denEinbogen hinauf zu fahren kostete zz, undsich an den Busen zu wagen, 4; Schillinge.Für eben dieses Geld aber konnte man einemManne die Nase, oder drey Finger, abhauen.Bey den Alenianen und Bayern, die wenigerstreng als die Franken waren, wurden die denWeibspersonen zugefügten Beleidigungen dochdoppelt so hoch, als bey den Mannern, gestraft.Ein Schlag, auf welchen kein Blut erfolgte,kostete nur ? Schilling; bey einer Person desandern Geschlechts wurde er aber mit zweyB 4 Schil-