Dieses Wehrgcld war aber nicht allein nachdem Stande, sondern auch nach dem Verbre-chen, sehr verschieden. Zn Ansehung des Stan-des kam es darauf an, ob der, den man getöd-tet oder gemißhandelt hatte, ein Graf, ein Ed-ler, ein Geistlicher, ein Laye, ein Mann, einWeib, ein fruchtbares ober unfruchtbares Weib,war. Heimlicher Todtschlag wurde höher, alsein offenbarer, gebüßt. Schimpfliche Miß-handlungen, und grobe Beschimpfungen in Wor-ten, kosteten mehr, als eine schmerzhafte Wun-de, die man jemand beybrachte, und bey Ver-wundungen wurde auf die dadurch erzeugte Uu-tüchtigkeit zum Kriege vorzüglich Rücksicht ge-nommen.
Da in jenen Zeiten das schöne Geschlechtder Mißhandlung so sehr ausgesetzt war, so such-te man, besonders bey den Franken, derselbendurch ein verhältnißmäßig höheres Wshrgeldvorzubeugen. Für den Todtschlag eines Ro-mers, oder eines Leibeigenen, bezahlte man nurdie Hälfte, oder den vierten Theil desjenigen,was ein freyer Mann kostete; eine fruchtbareFrau, die Kindergebohren hatte, und noch gc-
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