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6 (1802)
Entstehung
Seite
19
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zu machen, und den Umfang ihrer Vorrechte im-mer weiter auszudehnen. Sie suchten zuerst dievon den Kaisern verstatteten Kirchenfrcyheitenzu behaupten; den Umfang derselben erweitertensie aber noch durch solche, die den Sitten unddem Herkommen der Deutschen angemessenwaren. Sie eigneten ihren Kirchen das sehreinträgliche Recht zu, für Personen, die ver-folgt wurden, Zufluchtsörter abzugeben. Sieerklärten sich für befugt, im Nahmen ihresStiftes Schenkungen anzunehmen, und Gü-ter zu erwerben. Diese Güter waren vonallen Abgaben und Diensten (den Kriegs-undLehndienst ausgenommen) befteyt. Allmählichentzogen die Geistlichen ihre Besitzungen auchder weltlichen Gerichtsbarkeit immer dreister;ja, sie unterstanden sich sogar, weltliche Ange-legenheiten zum Bcrathschlagungsgegenstandeihrer Kirchcnversammlungen zu machen, undvon den weltlichen Ländcreybesitzern, nach demBeyspiele der jüdischen Priester, sich den Zehn-ten ihrer Erndte geben zu lassen.

Die Geistlichkeit, welche auf die Verfassungder deutschen Staaten einen so merklichen Ein-B; fiusi