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che, de» er immer bey sich führte, zerschnitter die Urkunde dieser Union. Ihre Gewaltwurde dem obersten Gerichtshöfe Aragoniensmitgcthcilt.
In Eastilicn gab es weniger Städte, alsin Aragon, und noch weniger von Bedeu-tung. Ihre Unterstützung war daher um soentbehrlicher, und daher gelang es ihnen auchnur erst spat, die Rechte der Rcichsstand-fchaft sich zu erwerben. Eastilicn bekam über-haupt erst uach der Mitte des iztcn Jahr-hunderts, eine ordentliche Staatsverfassung,bekam erst unter Ferdinand III einen Ober-gcrichtshof. Eben dieser König gründete dieMacht des castilischcn Staates durch die Ein-führung der Unthcilbarkcit und des Erstgc-burtsrechtcs. Eben derselbe, schaffte auch dielateinische Kanzleysprachc ab. Der Erbfolge-strcit unter den Nachkommen Alfons X botdcit Ncichsbaronen aber eine erwünschte Ge-legenheit dar, dem Könige immer mehrerevon seinen Monarchen-Rechten zu entziehen,und Heinrich IV begünstigte ihre Absichtendurch die Unvorsichtigkeit, seine 2000 Mannstarre Leibwache abzudanken.
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