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auch Wissende, weil nur ihnen das Ge-heimnisvolle dieser Gerichte bekamt war.Die lctzrcrn mischten sich nntcr das Volk,und berichteten ihre Entdeckungen dem Fchm-schreiber. Das Urthcil wurde von heimli-chen Gerichtsdieucrn vollstreckt. Der Haupt-sitz dieser Fchmgcrichte war Westphalcn, undman versetzt den Ursprung derselben in dieZeiten Karls des Großen. Aus Wesiphalenkamen sie nach Niedcrsachscn, und nach an-dern deutschen Ländern. Ein Graf hatte,als Stuhlhcrr, oft mehrere solche Gerichteunter sich, die er durch Vicegrafen verwal-ten ließ.
Ganz verschieden von diesem Fehmgcrichtewaren die westphälischcn heimlichen Gerichtedes ruften und i^tcn Jahrhunderts; ausser-ordentliche Gerichtshöfe, die sich auf dasAnsehen und die Bewilligung des Kaisersgründeten. Den obersten Stuhlherrn dersel-ben stellte der Kurfürst von Cöln vor. DieStuhlrichtcr oder Frepgrafen wurden vomKaiser beliehen. Die Gcrichtspcrsonen, dieman Frcyschöppcn nennte, machten eine ge-heime Zunft, mit geheimen Artickeln, Ge.
brauchen,