angemaßten Rechte nicht mit warmem Eiferhatte sargen sollen. Friedrich schloß daher(1448) zn Wien mit Nicola«» V einen einsei-tigen Vergleich, den er hernach den Reichs-ständen zu Aschaffenburg bekannt machte. Wiesehr erstaunten aber die Geistlichen nicht, alssie nun erfuhren, daß die Ursachen ihrer bis-herigen Klagen und Beschwerden auch nochfernerhin fortdauern sollten! Palliengclderund andre Abgaben blieben wie bisher; derPabst behielt noch ferner das Recht, Erzstifterund Hochstifter von Rom aus zu besetzen; jaman überließ ihm sogar auch die Vergebungkleinerer Pfründen, die in den MonathenJanuar, März, May, Iul, Septemberund November erledigt wurden. So ver-scherzte Friedrich alle die Vortheilc, welchedie deutsche Geistlichkeit von den Kirchenvcr-sammlungcn zu Costnitz und Basel sich ver-sprochen hatte!
Die Kurfürsten von Trier und ESln, undandre deutsche Neichsfürsten, fanden diesewiener Concordaten (so nennte man den zwi-schen dem Kaiser und dem Pabst geschlossenenVergleich) so unbillig, daß sie ihm geradezu
wider-