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Die Dismembrationsfrage : mit Benutzung der amtliche Quellen der Königlich Preussischen Ministerii des Innern erörtert
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die Dismembratioiisfrage,

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Schicksal den abhängigen Zeitpächtern zuführt, werden nun in grel-lem Tone ausgemalt und vorgehalten, um den Beweis durch denAugenschein zu liefern, daß die Diömembrationsfreiheit schädlich sei.Die zu der Erläuterung gewählten Beispiele werden auf diese Weiseunbemerkt von dort hergenommen, wo diese Freiheit nicht herrscht,oder kein hinreichender Gebrauch von derselben gemacht werden kann,weil andere Einrichtungen, z. B. Majorate, Fideicommisse und Pri-mogenituren 0er größeren Besitzer sie geradezu unwirksam machen.

Mit der oben entwickelten Ansicht übereinstimmend, daß derfreie Verkehr mit Grund und Boden, welcher sich allein nach demfreien Willen der Eigenthümer richtet, durch das herrschende Bedürf-niß geregelt werde, bespricht Bülau diese Wahrheit; in trefflicherWeise fährt er also fort: „Wo Freiheit ist, da übernehmen die Ge-setze der Güterwelt die Herrschaft. In einzelnen Fällen kann aus-gezeichnete Einsicht oder große Thorheit das Verhältniß ändern, aberdiese einzelnen Fälle verschwinden in der Masse oder gleichen sich inihr aus. Wie die Gesetze der Mortalität unter 10 Individuen keineAnwendung finden, wohl aber unter IM,000 eine unbedingte, soist es auch in der Güterwelt."

In Betreff einzelner, durch Spcculation entstandener und ver-kümmerter Bcsitzthümer muß man mit Nossi sagen: Die Specula-tion wird ohne Zweifel noch hin und wieder Besitzungen zerstückelnund' sie in kleinen Loosen an wenig aufgeklärte Ansiedler verkaufenkönnen, welche, ohne es zu verstehen, zu einem, zu einem halbenoder zu einem Viertelprocent die Ersparnisse ihres ganzen Lebensanlegen werden, diese Ersparnisse, welche sie langsam angesammelthaben und die ihnen bei mehr Umsicht und Geschäftskenntniß vierProcent Zinsen gebracht hätren. Dies bleibt eine Auflage, welchedie Geschicklichkeit über die Unwissenheit davon trägr; durch den na-türlichen Lauf der Dinge müssen aber solche Fälle immer seltenerwerden.

In gleicher Weise wie Bülau, beschließt Lötz seine Betrach-tungen über große und kleine Güter, indem er daraufhindeutet, daßes Noch thue, die Gesetze zurückzunehmen, welche den freien Erwerbdes GrundeigenthumeS beschränken, und daß es Jedem gestattet wer-den müsse, sich den Umfang des Landes, das er erwerben, besitzenund bewirthschasten mag und kann, nach eigener Wahl zu suchen.Dann würde sich ein Jeder, meint Lötz, bei dem Erwerbe und Be-sitze von Grund und Boden nur nach seinen Kräften richten.