austretenden, wenn selbige der Mannfaktur mit Schuldenoder sonst verhaftet sind, bis sie solche berichtigt, in Werbungnicht angenommen werden." Der Entrepreneur wurde vomZoll zu Wasser und Land, von allem Weg-, Brücken- undPflastergeld befreit für alles, was er zur Fabrikation brauchte.
Im Vordergrund stand das Bestreben Karl Theodors,die Seidenindustrie in der Pfalz einzuführen und zur Bliitezu bringen. Diese Bemühungen beginnen in den vierzigerJahren des 18. Jahrhunderts und führen im Jahre 1754zur Annahme des in Heidelberg wohnhaften Jean Pierre Rigal,kubricunt en soie zum Hofscidenfabrikanten mit dem Recht,die Seidenwürmerzucht zu betreiben. Die Seidenindnstrienahm unter seiner Leitung einen solchen Umfang an, daß ereine Kompagnie unter der Firma Rigal L Co. bildete, welchein Heidelberg ihren Sitz hatte. Diese Kompagnie geriet inStreit mit der in Durlach domizilierten Seidenkompagnic,welcher Streit durch ein Urteil des kurpfülzischen Hofgerichtszu Mannheim am 12. Juli 1758 zu Gunsten der FirniaRigal L Co. entschieden wurde. Alle Maulbeerpflanzungender Durlacher Kompagnie fielen gegen Entschädigung derCompagnie Rigal L Joh. Christoph Bassermann zu, welchenun im Alleinbesitz war und wertvolle Privilegien erhielt.
Wir sehen hieraus, daß im Jahre 1758 der Dreikönig-wirt Christoph Bassermann in die Reihe der Industrielleneintrat. Bassermann war ein begüterter Mann, Rigal oftin Geldverlegenheit, wie aus seinem wiederholten Begehrenum Vorschuß von der Regierung hervorgeht. So erklärt essich, daß er gerne bereit war, den Christoph Bassermannin seine Kompagnie aufzunehmen. Der Inhalt der erteiltenPrivilegien ist in den Akten des Generallandesarchivs nochgenau verzeichnet.
Wie Karl Theodor ausspricht, gereicht es zur Beförderungdes wahren Bestens und Wohlfahrts eines Staates besonders,wenn in solchem die Commercien, Manufakturen und übrigenHandelschaften in blühenden Stand und Aufnahme gebracht