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irgendwie,^ einem Herkommen, einem Vorur-theile, einer Einnahme zu nahe treten; und dergrößte Gewinn, welcher auf dem neuen Bo-den erwachst, wird nicht in Anschlag gebracht,wenn in den alten Bahnen sich auch nur dergeringste Verlust zeigt. Der, auf dem Bodenbloßen Privatrcchts stehende, Richter soll aller-dings jedem nach Heller und Pfennig dasSeine zusprechen und erhalten; der Staatsmannhingegen hat eine, hiervon wesentlich verschiedeneAufgabe. Wenn neue Gesetze über Kriegspflich-ten und Stcuerpflichten, über Ansprüche aufAemter und Würden, über politische Formenund Anrechte nothwendig werden; so ist eineAusgleichung des Gewinnes und Verlustes imEinzelnen unmöglich. Vielmehr darf und solldas Staats- und Regierungsrecht Abgelebtessterben lassen; es kann und soll aber zugleichin größeren Bahnen und neuen Verhaltnissenunendlich mehr erzeugen und begründen: wo-
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