Druckschrift 
Über eine Marmorstatuette der Grossen Mutter mit der ältesten Inschrift des Rheinlandes in keltischer Sprache : mit 2 Tafeln und 2 Textabbildungen
Entstehung
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Auitus, Auitianus, Patruitus und Patruinus, Nepos u. a. m. DerName Upponi ist auf der Inschrift aus Steiermark in lateinischerWeise abgewandelt, auf der Inschrift von Coblenz in keltischerDeklination, die den Dativ der Feminina auf -o endigen läßt:dies erweisen die Inschriften: Primanio Primitiuo d[e]func[to]et Mato coniugi fili faciendum curauerunt (C. I. L. XIII 4005);Matuicco Sacunaefilie (ebenda 4405); Tauso matri (ebenda 4012).Ob uppo ein Lallname der Mutter ist wie anna und ajupvg u. a.,ob das althochdeutsche wip damit in Verbindung gebracht wer-den kann, soll hier nicht weiter erörtert werden. Die feststehendeTatsache, das uppo ein Frauenname gewesen ist, veranlaßt unsvon der Möglichkeit vtioo als Nominativ Singularis eines Mas-culinum und als Beiwort zu Kasios zu deuten, abzusehen, eineAuffassung, die mir früher die richtige zu sein schien.

Das letzte Wort der Inschrift ist der Dativ voXrj, gesprochenvole, sowie den Namen der Stadt velrj die Römer mit Veliawiedergegeben haben, woraus der Schluß gezogen worden ist,daß zur Zeit dieser Übersetzung der Laut v dem u nahestand.(Kühner-Blaß, Gr. Gramm. I, S. 82, f): demgemäß ist vmo obenmit Upo wiedergegeben worden. In den oben auf geführten In-schriften (no. 2, 8, 10, 13) ist derselbe konsonantische Anlautmit ov wiedergegeben, eine jüngere Ausdrucksweise. Auf denMünzen von Avenio finden sich aber beide Schreibweisen, sowohlave wie aove, so daß die Wiedergabe des Digamma durch Ypsilonim Keltischen gesichert ist (Blanchet I p. 77, 100). Das Wortvoty zeigt die Endung des Dativs der Einzahl, jedoch so, daßschwer zu entscheiden ist, ob ein Nominativ der Form vola oderder Form volis als Grundform zu betrachten ist. Der Dativ dera Stämme endigt auf ai, wie oben auf der Inschrift no. 13, außer-dem der Inschrift bei Rhys IX: die jüngere Form der Endungist i, so auf den Inschriften no 2, 4, 8; zwischen beiden stehtdie Form auf e, die nur als keltischer Dativ auf lateinischen In-schriften nachgewiesen ist, als solche erkannt von J. Becker,Bonner Jahrb. XLII 1867, S.112: beweisend sind nur Inschriftenwie Deae Abnobe (C. I. L. XIII 6326), DeaeTitace (ebenda 8853)De Vercane et Medune (Dessau 4713), Deae Burorine (ebenda4740) u. a. m.; auch bei Masculina Deo Artahe (C. I. L. XIII 70),Deo Idiatte (ebenda 65); in abweichender Wortstellung Lahe