die Wege / damit die Handtlungen zwischen dem Landts-Fürsten und Herren iso dan Ihnen Landtständen hinwiederumb in behörende Ordnung gebracht / allerStein des Anstosses Bestthünlichs gehoben / forth all und jedes zu des lieben Vat- ^ -x,. ...terlandts mehreren Vortheils und Besten in der Güthe abgehandelt werde / zu lek ^ ^ .then bedacht und entschlossen gewesen / Dero hohen Orths auch hieran dasmmdeste -
haben erwinden / melweniger Jhro vorhin zu Schulden kommen laßen wollen 5 '
Dieselbe Jhro auch besonders gnadigst Wohlgefallen / daßSieLandtstände die von ... -
Ihrer Churfürstl. Durchl. gnädigst verlangte Benennung einer vepurar.on so will- B .fahrig angehen-mithin auff solche Arth den Weeg zu Erfüllung der von Höchstged. T.DD ^ >' 'Ihrer Churfürstl. Durchl. hierunter führender - die Stifftung einer beständigenRuhe und Einigkeit / mithin des lieben Vatterladts allgemeinen Wohlstand bloß- '
hin zum Augmerck habender lnremion so willsertig bahnen ; damit aber derhiebey abziehlender heylsamer Endtzweck nicht verfehlet werde / und diese vepur^non , wie auch dabey auffgehende denen armen Unterthanen zum Last fallende Kö-sten nicht fruchtloß seyn mögen ; so geben mehr Höchstged. Ihre Churfürstl.
Durchl. Ihnen Landtstanden zu fernerer patriotischer Erweg-und Entschließung,
Gb nicht allerdings gerathen / und von einer unumbgänglicher Nothwendigkeit seye/diejenige Puncten / welche von denen-von Höchstged. Ihrer Churfürstl. Durchl.commirrirenden Räthen/ mit ersagten vepurirten vorzunehmen / zusorderst fast zustellen / und zu Deren vollständiger Abhandlung Ihre vepmirte mit der erforder-licher inllrucVoo und zulänglicher Macht und Gewalt solcher Gestalt zu versehen / da-mit dieses gemeinnützige Werck nicht in der Geburth ersticken / oder die Hand-lung gleich bey Deren Anfang abgebrochen werden-und auff sich ersitzen bleibenmüsse.
Höchstged. Jhro Churfürstl. Durchl. vermeinen Dero Orths gnädigst / daßsothane Puncten (1.) in Erledigung der von Landtständen Vermahlen angebrachter-und annoch habender so wohl Gemeiner / als parciculax Beschwerden / als viel solche ^^auffdie der würcklich übergebener halber Dero Statthalter und Geheimen Rä-then allbereits ertheilte gnädigste Verordnung / ehevessen nicht abgethan seyn wer-den. (2.) In der so höchstnöthiger keAlücarion der ktacricul / unddemzurBeschleu-nigung dieses Geschaffts-mithin Einschranckung der Kösten dabey zu gebrauchenseyenden kloäo , fort dem indessen zu befolgen seyendem LolleHarions»Fuß/ unddenen Zahlungsterminen, Jn Untersuch-und kcst?eÄiveAbtilgung der öan-co-und anderer lud kiäe publica ctLitter Schulden vornemblich bestehen - mithindurch diese vcpmarion alles übrige vorgenohmen / und abgehandelt werden kön-ne/ was bey gegenwärtigem Landt-Tag seiner Weitläuffigkeit nach / zuErspah-rung der denen armen Unterthanen allzuschwerlichen Kösten nicht wohl abgemachtwerden kan / fort sonst seiner Arthund Eygenschafft nach zu dergleichen oc^mario-nen gehörig / und billigst dahin zu verweisen ist; bey welcher Deputation vom-wehnte perT^uarion Dero gesambter Landen Beytrags in jetz gemelten Schulden so _
wohl/ als anderer Derselben Devotion / und Wohlfarthins Gemein betreffenden OWMBedürffnüffen / im Fall Sie Landstände (ohnerachtet Höchstged. Ihre Churfürstl.
Durchl. hierunter allbereits auß Landts-Fürst-Vätterlicher Sorgfalt/das Ersorder- . -
lichebeobachtet zu haben gnadigst vermeinen/ es nützlich und nöthig erachten/ mitvorgenohmen und richtig gestellet werden könte;
Höchstged. JhreChurfürstl Durchl habenzu Ihnen Landtstanden die gantzli-che gnädigs te Zuversicht gestellet / selbige werden f nachdem Se. Churfürstl.Dmchl. -
Sich in Annehmung obvermelter Einwilligung / wie schwer auch Dero Hohen
Orths damit außzulangen seyn wird / so großmüthig vernehmen laßen / mithin -
Dero Hertzinnigliche Begierde / alle und jede Beschwerden zu heben / ein unverän- - -
derliche Ruhe und Einigkeit zu befürderen / und alle solchen Endts obhandene Hin- v
dernüffen auß dem Weeg zu räumen / so Landts-Fürst-Vätterlich an Tag legendIhnen Ihrer Seiths keines Sinns zuwider seyn lqßen / wenigstens die dießjahnge
Landt-Tags-viomn / und übrige dem so genanten Renner einzutragen-gewöhn- -
^iche Außgabs Posten / zu serner weiterer Lomprobirung Ihrer unterthänigster D^vorion, besonderszu verwilligm-mithin zu mehr angeregter Deputation in geringererAnzahl solche wohl erfahren-und sonders bescheidene / auch anderen Henschafftevmit keinem Aydt und Pflichten zugethanePersohnen (mit welchen man sich in B ..
Vettrawen vernehmen / und obiges alles ohne Veranlaßung ohnnöthiger Weite- ^ c.
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