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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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daß Sie mit denen von Höchstged. Ihrer Churfürsts. Durch!, solchen Endts ver-ordnenden LammMrien chleses gemeinnütziges Untersuchungs-undWerck allen Fleißes vorzunehmen- und als eine beständige Richtschnur zum voll-kommenen Schluß zu bringen im Stand seyen: wobey Höchstged. Ihre Churf.Durch!. Sie Landstände nicht unerinnertlaßen können/ daß Selbige diese vepura-non,so wohl zu Erspahrung der dem armen Landtmann zum Beschwer auffgehenderKüsten / als auch des nöthigen 8ecreci halber-mithin zu Verhütung unnöthiger Wei-terung mögligst einschräncken-dahe aber in dieser wichtig-und ihren Umbständen nachweitläuffiger Verrichtung einige Monathenzu zubringen nöthig seyn wird/ jedan-noch solches aller Muthmaßung nach bey Anwendung unermüdeten Fleißes vor Endtdieses Jahrs-Lauff zum Stand wird gedeihen können; immittels die dermahligeErhebung des proviiiona! Stewr-().^n:i, und Besorgung der daraust gewidtmeter-und von denen Pfennings-Meisteren / dem Haubt-KeceK gemäß/ zu verrechnen seyen-der Zahlungen den lauffendenJahrgang hindurch commmrt-und darüber das Minde-ste nicht/ dcm die von Landständen zu forderen habende vin-ten/ nach dem desfalSzu verfaßen-und von Ihrer Churfürst!. Durch!, zu ax^robwen stehenden so genantenRenner außgeschrieben-und eingebracht werde;

Welche vorangetragene Untersuchung und gleiche Außtheilung umb sounbe-dencklicher und allerseits dienlicher seyn wird/ als/ imfall gegen Höchstged. IhrerChurfürst!. Durch!, gäntzliches gnädigstes Vermuthen/mit Deroselben SieLandt-Srände / oder vielmehr die auß ihrem Mittel klagende Persohnen auffeinen oder an-deren von obigen Weegen sich nicht vereinbahren selten / bey der solchenfals erfolgen-der Fortsetzung der/ von Jhro Kays. Maj. / der von Einigen auß besagten Landtstän-den Mittel angehobenen Klagten halben / verordneter LommiMon dergleichen Unter-suchung etwa erforderlich seyn-und also dieses Werck derSachen auff ein-und anderenWeeg einen allerseiths gedeylichen Vorschub geben wird;

Im fall aber von Landtständen diesen in aller Billigkeit gegründetenAntragen/wi-der Höchstged. Ihrer Churfürst!. Durchl. gäntzliche Madigste Zuversicht/auff keineWeiß stattgegeben/sonderen bey der bißheriger Verwilligungs-Unzulängligkeit be-standen werden wolte; so sehen Se. Churfürst!. Durch!, sich unaußstellig ver-müßiget / sich nach Anleitung der Kays. allergerechtigster Verordnung / an der biß-herlgerErhebung despcovilinualen^^nr, unabwendig zuhalten/ und solche biß zuanderweiter Kays. Verfügung fortfahren zu laßen.

Es können Höchstged. Jhro Churfürst!. Durch!, indeßen Dero getrewen liebenBergischen Landtständen Dero über die von Selbtgen bey der dermahliger Einwil-ligung bezeugte mehrere unterthanigste Willfährigkeit geschafftes besonderes Wohl-gefallen und obtragende gnädigste Dancknehmigkeit hiebey nicht verborgen seyn las-sen/ und haben zu Demselben das besondere beste gnädigste Vertrawen gestellet/Selbige werden für Dero Hertzogthumb Berg/ zu vorerwehntem ^lil-tar-Bchuffzweymahl hundert Tausend Ll. jährligs unabgängig prXik-ren/ und annebensihr Antheil zu obberührten der verwittibter Fraw Churfürstinnen Durchl. vc^l-Gelderen/ k-mco- Schulden/ der Lanco- dlegoriÄnren-Gebühr/ und HolländischenI>enlic>nen beytragen; oder aber vorerwehntes Untersuchung^Werck/ und indeßen dieOminuarion der dermahliger Erhebung unschwer angehen-mtrbin diese JhröChur-Fürst!. Durchl. gerechte gnädigste imeminn best thünltgst zu befürderen/ ihrer me^r-mahlen erwiesener unterthänigster Willfertigkeit nach/sich sonderbahr angelegen seynlaßen; bey deßen/ von Dero Güllschen so wohl/ als Bergischen Landtständen auffeinen oder anderen Fuß billigst gnädigst erwartender Gewehrung/Höchstged. JhroChurfürst!. Durchl. Jhro gnädigst gefallen laßen / daß in Dero Hertzogthumb-lich/ biß zu erfolgender keQiKcmionder alter ^anicul (welche in alle Weeg zu be-schleunigen / jedoch dabey die Küsten mögligst einzuschrancken/ und solchen Endtsvon Ihnen Landtständen mit Ihrer Churfürst!. Durchl. zu gegenwärtiger Landtags-Handlung gnädigst Ommimtten Statthalteren und Räthen das weiters Nöthige.zuconcerüren seyn wird) der angetragener <AaMKcarions-Fuß der von Höchstged.Jhro Churfürst!. Durchl.imJahr 171?- gnädigst ertheilter gcmäß/der-

gestalt eingeführt und gebrauchet werde/ daß dabey alle 5avore5 mögligst verhüthet/und diejenige/ welche keine Güter besitzen/und dannoch Kauffmanschafft/ oder ande-re Nahrung treiben/ wie auch die/ welche nebst ihren besitzendenGütheren beson-dere Handthierung hahen/ hierauff ins besonder x^orciorurlichangeschlMn/und

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