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Metdurchleucheigster:c. '
Allergnadigster Kayser / König und Her! / Hm.
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. Either Ew. Kays. und Künigl. Majest. Se.ChurfmAl. Durch!, zu Psaltz ^' -
angewiesen / den auff den ^).ten ^xriüs nuxeri bestimbt gewesen - aber '
hernach unvermuthlich wieder eingezogenen Landtag/ Mittels anderweis -'
ter Tag-Satzung in ^^ivität / und Wmcklichkeit zu setzen / und das '
gantze Werck zu gedeylicher Abhandlung und Endtsckafft zu beförderen: . -
derenwegen dan auch Allerhöchst - Dieselbe das von Gülich - und Bergi- v
Wen Landtständen so offt allergehorsambst angesuchres ^lanuamm mtubicorium derEinseithig außgeschriebener Stewrenzu erkennen/ vieleicht Bedenckengetragen ha-den/ ist zwaren in besagten Gülich-und Bergischen Ständen die nähere Zuversicht .
erwachsen / Se. Churfürst!. Durchl. zu Pfaitz würden bey tiefferer Einseh - und Er-wegung der Kayserlicher allergnädigster Willens - Meinung die inzwischen aber»mahl eigenmächtig unrernohmen - und Landtständischer Seichen hiedevorn beweg« ' ' '
ligsi eingeklagte Außschrewung von Sechsmahl hundert und mehrerer Tau«senden Rrhlr. von stlbsten auffgehoben - und das Vnwilligungs - Geschafftbeyder anbefohlener newer gemeiner Tagfahrt/als derselben vornehmste Angehördein Landts--Fürst!lchem Vertrawen vorgebragt-fortSelbige/ deren Landen Rechtenund Freyheiten/ und deren Unterthanen Kräfften nach/ mit Ihnen Ständen abge-handelt haben; Eshaben aber diese das Gegentheil - und in der That leyder! be-funden/ daß die auff den achtzehnten )unü verlängerte Versamblung deren Ständen/
da vorhin der Landtag auff den 2 z.ten ^prilis fest gesielt wäre / eintzig und allein da- " ^rumb geschehen/damit dieindessen mit wiederholter Eigenthätlichkeit verübte Auß^
schreibung unbewilligt - und übermäßiger Stewren ohne Gegenrede deren durch
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beyde Hertzogthumber Gülich und Berg außgebreiteren Landtständen grossen Theils ' 5'vollzogen und cxe«zmrt werden mögte; woraussen dan der überzeugliche Schluß -
sich macht/ daß / nachdeme die Stewren (zu deren gültig - und der domribuenten
^Jerbindtlichkert der Lonlbttluz Zcacuum, juxr^ ca, in relLvannzil- ..
rne - öe exaäverilo ( guocl biilce ireraeo acceprarur ) non conrraciiÄa. lunr, vor- .
hero unwiedersprechlich vonnöthen wäre) iplo fatio zu erzwingen bereits angefan- '
gen: und damit schon einige Monathen hindurch comwuirt gewesen/ daß die hernach
auff den 18.ten )umi nuperi erfolgte Beruffung deren Gü!ich--und Bergischer Stän- d -
den anders nicht anzusehen seye / als daß das Landrs-Fmstliches tvünillerium mit de- lMM . ^
nenselben den Schertz zu treiben/ oder aber einige Lanbls getrewe Mitglieder mehrerS
zu zertheilen/ und an sich,mithin durch ein unglückliches : vivicte, Lc impeiA, eine ^lajo- .
rität der Stimmen in denen Lolle^iz 8camum zu gewmnen - so dan dergestalt alles 7^/A^.r''^-.'i'
nach eigenem Gefallen anrichten zu können/ im Augenmerck gehabt. >
Demejedannochungeachtet seynd Landtstände amgemelcen achtzehnten stmii in "
verstatt Düffeldorfferschienen/und/umbEw.Kays.undKönigl.Maj.allermildistenFinger-Zeig so wohl/ als derLandts-Fürstlicher gnädigsten ^onvocarivn vollkommr-ne Einsolg aller-und gehorsambst zu4eisten/mit Hindanfttzung von vorigen Jahren .
zurück gebliebener viaten/und derenthalben vielen noch obliegender Zehrungö-und .
Quartier-Schulden stracks/ ohne das geringste davon anzuregen / auff Beratschla-.i)4- gung der Landts -- herzlicher gnädigster pr0pc>ücion 5ub ^4. und Berahmungder vornehmbst-und meisttruckender Gebrechen geschritten;
Auff daß nun Ew. Kays. und Königs. Maj. von bißherigem Zustand der ,
chen/ und insonderheit/ wie es beydiesem bißin den letzt-verwichenenMonath^-rember vorgewehrtem Gülich-und Bergischen Landtag hergegangen/ die wahrhaffteNachricht empfangen mögen ( deren Erstattung allergnädigst zu erlauben und in- ^zwischen nichts Nachtheiliges zu verordnen Landtstände sich unlängst allergehorsambst ^
außgebetten) hierdurch auch anbey alle anderseithige Verblümung und damit ver- '
anlastendes Vorurtheil auß dem Grund benohmen werde; - -/
So thuen Anwaldts Principalen nunmehro die alleruuterthänigste Anzeig / wie ^
daß Ihnen keines Sinns hätte können verübelt werden/ wan ihre Ocljbcratioocz in .
so lang an Seith gestellet/ biß Seine Chursürstl. Durchl. die vordem Landtag an- .
maßlich gethane Stewren - Aufflag vorhero eingezogen hätten : mithin 'hierdurchStände in den Standt/ und Freyheit gerathen wären/ die Landts-Ersordernüssen zu G ^ ^ -
über-
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