Druckschrift 
Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
Seite
244
Einzelbild herunterladen
 

:c.

Mergnadigster Kayser / König und Her? / He«.

E naher die Gülich - und Bergische Landstände Ihnen die Hoffnung anzu-scheinen geglaubt/ daß dermahl eins in ihrer unerträglicher Steur-Büttewürden erleichtert-in denen vielen gemeinen/und besonderen Beschwerden'getröstet-alle-Eigenmacht ausshören/ und endlich das Gülich-und BergischesLandt-Weesenin die Schränken der alter Gesätzen/ Vertragen/ und darüber obhan-dener Kayß ObtrrichterlicherVerordnungen gebracht werdenso wett davon enrfer-net/und alle bessere Zuversicht schier vergeblich zu seyn/müßen Sie anjetzo sehen; nach-deme unterm ^6.ten vorigen Monaths May / durch das iub rx. i. anverwahrteskäiöwm, das vorigjähriges Stewr - in die Hertzogthumber Gülich und

Berg wiederumbElNseithig ausgeschrieben - und dardurch die arme ^Umbuenteu( weilen ihrer Lasten und Etendts keine Ermäßigung/c noch Ende sehen ) in eine newe-durch einen gantzen Jahrgang daurende Betrüdnüs und'Kleinmüthigkeit gestürtzet

worden; - undlst beydiejem^iÄo wohl Zu bemercken/daß die willkührlicheAuß-fchreibung nicht eins auff den Vorwand der am 5 8.ten xbri« ^Trerm von Ew.Kays. - und Königl. Majest. allergnädigsi geausserter l^czviüonal Verfügung sich be-Ziehe , sonderen auff eine lautere Eigenmacht eintzig und allein gerichtet seye.

^ '. Ew. Kays. - Und Königl. Müjest. haben in Dero vor-und nach in Sachen ergan-^ genen eoncluüz, vornemblich aber in den äe Oari5 A. ^riÜ5, Z.Z. öc l8 . Xbriz elapll/^nm Se. Chursürstl. Durchl. zu Pfaltz andre ordentliche Haltung deren Landtagen/und Berathschlagung mit ihren Gülich-und Bergischen Landständen allergnädigsigewiesen/und dardurch Allerhöchst DbrigkeitlichM daß die vor-

herige - ohne Derselben Beruff-und Bewilligung cingenohmeneSteuren nicht zu bil-llgen wären; und obgleich in letzt gedacht: Lonolulo cle 18. xbris zu grossem Unglückersagter Landtständcn zu befinden/ daß Ew. Kays. und Königliche?)?ajest. bey solch-jähriger Churfürstlicher eroviüonsl Erhebung/biß zu anderweitherDero Kays. Ver-ordnung ( doch Ihnen LandtständM an ihren Rechten/ Freyheiten / undallenthalben unabbrüchig) es allergnädtgst bewenden ließen; so ist aber auch dabeydeutlich versehen/,, daß dannoch/mit sorhaner »Erhebung/dw^u^mvott sechsmahl hundert Tausend Rthlr. ni^t überschwreren werden - und bey»ersterer/ nemblich in lauffenden Jahr einfallend e und von Sr. Thm-"Lürstl. Durchl. ordentlich veranlassender Versamblung ihrer L.and-Ständen/das Haube - 5Ver<L angegangen/ und abgehandelt wer-- den solle; Welches dan in dem am ^8.ten nupetteröffnerem fernerenclulv allergnädigst wiedelhohlt wordenDaß Gülich) - und 2)ergische L-ändt- Stände bey der-von Gr. Thurfürstl. Durchl. nun anderweit anberaumb-- eer Tagjayung/ die Landtags Handelongen / und mithin das Havbt--VerwiUigungs-- Geschäfft sowohl/ als andere dahin gehörige gemeineLandes Angelegenheiten mir anzugehen/und demnechst weiterer ^äy--jerlicher Verordnung allorgehorfambst zu gewärtigen hätten-'Es haben auch Seine Churfürst!. Durchl. durch umbgeschickte SchreibendeZ i.tenMattiwiefts Jahrs einen Landtag in Düffeldorffangestelt/ und daß Sie sol-ches gethan / bey Ew. Kayserl. und Königl. Majest. 5ub pr-sentaro den i^.tenSelbsten angezeigt; dabey auch unterthänigstzu erscheinen Landtstände die p^rion-sche wcemion gehabt; bald darnach aber solches'wiederum!) unvermUthlich geän-dert/ und sothane ZusaMmenkunfftbißauffandere Zeit verschoben;

Und obzwarn das donclulumd^sareum cle 2 8. ^riliz nujieri dazwischen her'allßgekommen/ welches Seine Churfürst!. Durchl. erinnert / den zuvor außge^ schnöben-aber üiss»enclirten Landtag durch anderweitheTagsayungnun^mehro in ^öiivität und XVürcklichkeit zu seyen/ und das ganye ZlVerck zu^gedeylicher Abhandelung und tLndtschafft zu beförderen; Landtständeauch/ deme Zufolg/ nach Ew. Kayserl. und Königl. Majest. Allergnädigsten Finger-zeigen in allen nur möglich - und die Hertzogthumber Gülich- und Berg nicht gar zuBoden trückenden Weegen sich zu richten/ wiejederzeit schuldig/also auch vermahlenallerunterthänigst bereit gestanden; so ist jedoch deme gerad zu wider/und ehe dermwe Erschemungs-Tag auff den iL.ten bujus bestimmet gewesen / immittels die

L-gcn-

..

1

^/// .