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Maj» höchst Richterlicher ErkaMnüs/ und gerechteste Andungs-Verfügüng eschie-mit vielLieber in unterthänigster Gelassenheit vollkomlich übergeben wollenDieselbegehorsambst bittend/Mir darinfals/ der Billigkeit gemäß/ nicht nur allergnädigst zuwillfahren/ sonderen auch vielgedachte Landstandische vepunrte ftrners mit allemErnst dahin besonderlich allergnädigst anzuweisen / daß Selbige die von Jbnen in-dessen/ vermüg des lud i.ir. x.hiebeykommenden - von Bürger-Meister und Räth derStatt Cüllen an Meinen Gülich-und Bergischen Geheimen - Rath eingelangtenSchreibens/eingelöste Lxemp1arien(als vielste deren zuJhrer und der Richterlicher in-formarion nicht benöthigeyzu Meiner Gülich-und Bergischer Hoff-Cantzley einliefe-ren-fort die mit solcher Mvorsichtigkeit an Frembde allschön veräußerte sorgfältigsteinziehen-und gleichfals zu ersagter Meiner Cantzley einsenden sollen : nicht wenigerBürger-Meister und Rath zu Cöllen den allergnädigsten Befehl zu ertheilen / dieweitere Aufflag-und Verkauffung mehrerwehnten Trucks. ferner nicht zu gestatten/sonderen bey hoher Straff zu verbiethen- Wormit im tieffestem Keh>eA zu Mverharre /
Sw.Nöm. Kaps und Kömgl-Sachol. M/.
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i ^gehorsambst-getrewest-auch vcrpfiichcester Diener beständig bißin meinen Todt.
I.ir. ö. Heimen Raths Keines erstatteten unterthantgsten Bericht/
cie ciaro iz. ^n. i/i22.
s> Sonsten wären des Vnchtruckeren ^reinttauss Erfahrungen ack?unäa
diese gewesen»
Die Landstandische l)epunrte hätten ihme den Truckcommimrt/ und dieSchrifften/ wie sie nach und nach zum Truck gebracht worden / gegeben/ und wiedereingezogen.
z.äö Wärezwaren anfänglich / Kanone prerü, von i'SOo. Rthtr.gesprochen-nach-gehendts aber davon wieder abgewichen/ und bloßhin von 500. Rthlr. diesergestaltgemeldet worden/ daß für so vielGeld Kxcm^jaria nehmen wolten / und ihme frey ste-hen solte/so viel/als wolte/ zu trucken/und nach Belieben zu verkauften; nachdem nunzcio Deren Lxemplaria l lvo. auftgelegt und verfertiget gehabt/ und/ vieler misti-gen Anmahnungen ungeachtet/ zu keinem Geld noch Zahlung gelangen können / auchRicht vermögt/ der Sachen ferneren Anstand zu zulegen; so wäre mit Vorwißcn undBewilligung derLandtstänosschen Oepmirten gezwungen gewesen/ dieselbe zu ver-kauften : und
4?o Vermeinte deren noch 7. biß soo. Stuck in Handen zuhaben: an weme aberdieselbe verkauftet worden wären/wüste eigentlich nicht zu sagen; sonderen thäte
5 ro ferner nichts mehr trucken; für dieseschleunig-und willfährige Verrichtunghab ich michhöfflich bedancket : dieselbe bey Ew. Churfürstl. Durchl. unterthanigstanzurühmen bezeuget/und die LonliZnarion wie auch inbibnion schleunigst zu beförde-ren und reff>c6liive scharssist zu beharren nachtrücklich recommenciiret: Mithin KariöseIkäemlMQoniz er wehn et/ derßdieNotydurfft erforderen wolte / mitvem Buchtrucker
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