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Merdmchleuchttgst- Großmächttgst -und unüber- M
windlichstcr Römischcr Karsir / auchinGcrmamcn/ z» Hiwantc»/ -HunMnund BöhcimbKbntg/zc. '
McrgnSdigster Kavstr/ König und Hm / Hm OAs
Wer Kaysirl. und Catbolisihcr???ajcst. hatt Marcn all«»gnädigst gefallen / vermitz doncluh vom i8ten vecembri- hingelegten
schwebender Mlsselen/auff Kösten der Landts-^tlie auffzutragen: und indessen die aller- DWM'-.... . .gnädigste Verwilligung/zu Fortführung des ?rocet8Üs,eine zureichige LvIIc.^ außschrei- ' ^/ N!''' 'benzumögen/annochaußzustellen; wegen der hinderständiger clemerirten Diäten auchnoch zur Zeit beywer unterm 2)ten- Maij ergangener Kayserlicher Vcrordtnung eszu belassen : und im übrigen / nebst aliergnädigster Lommunic.irion wiedmhei-liger - in der Haupt-Sachen eingebrachter Handlungen / bey der ?wviiwnal.
Erhebung / biß zu anderwerthcr Kayserlichen Vcrordtnung ( Jedoch denen-Landt-Ständen ahn ihren wohl-hergebrachten Rechten / Freyheiten / und ?n-vile^ien allenthalben ohnabbrüchig) dergestalt bewenden zu lassen / daß gleich-wohl mit sothaner Erhebung die 5ummen von sechsmahl hundert tausend Reichs-thaler nicht überschritten werden sollen: und in der allergnädigstcr Zuver-sicht / daß bey künfftiger-von Ihrer Churfürstlichen Durchleucht gnädigst veranlas-sender ordentlicher Landtags - Versamblung höchstgedachte Ihre ChurfürstlicheDurchseucht sich deßfalls mit denen Landt-Ständen nchers verstehen wür-den.
Obzwarn nun biß dahin die in Eonc!u6> angezogene Churfürstliche cxki-bica, Landt-StändkN annoch nicht communiciret worden / sonderen sich / biß zu HS :derenselben EommrmicarioN / die nöthige Vorstellung retervmn müssen ; in- . ^ ^dehme jedoch auß erwehntein (^oncluso abzunehmen ist / was Massen die dar-zu anlaß gebende Reden in ^ der 5u^oüric>n bestehen : . Als wan die Gü- i ^ -lich-und Bergische Landt-Stände bey dem letzteren Landt-Tag lediglich auff dervorgängiger Abführung der vioscen bestanden / und zu dem Verfassungs-Werck / und anderer Landts - Erfördernüssen ein zulängliches Ouammn ein-zuwilligen ^loroß gewesen seyen ; so müssen erwehnte Landt-Stände die aller-gnädigste Erlaubnüs außbitten/ umb allergchorsambst vorstellen zu mögen : wasMassen dieser von denen Churfürstlichen Rhäten vorgebildeter Geschichts - Umb-standt ungegründet ; sonderen vielmehr in taNo wahr / und auß denen vor-herigen Kxliibici5 tub No. 95. ^ 96. offenbahr scye / daß (als die Churpstiltzi-sche ^limtteren der Landt-Ständen billiges Gesuch / umb Abführung deren äe- „ ^ ,meiirter - und zu Vergnügung deren Wirthen zu verwenden nöthiger vioetm ...
für einen xr^rexr nehmen wolle!? / umb die Landt-Stände einer klorioiltät beschul-digen - undt zu newer thätlicher Ausschreibung schreitenzu können) Sie Stan-de / vor ihrer Separation , einer Einwilligung von zwey-mahl Hundert TausendReichsthaler sich verglichen / und solche Summ denen Chursürstlich-Gülich-undBergischen Statthalteren/ wie auch zum Land-Tag committirten Rhäten/ durch ihre .
L^näicos, so wohl mündlich/als schrifftlich otkeciret haben; ,
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