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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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An

Die Düsseldorffische Regierung <^e OZw

Neudurg 29. ^umi 1670. erlaßen.

On GOtteS Gnaden pliüipx, ^Vilbelm Pfaltz-Graff bey Rhein :c. rc» Unftreagnadigsten Gruß/ Wir haben Ewren unterthänigsten Bericht vom t i.dieses/ sambt Beylagen/ die Landtags^Handlungen betreffend:c.

> ^ <L!au5u!a.

Nd könnet Ihr/nach Anlaß der vor diesem gegebenerOrcjonancc » welcher M^ stalten ein jeder Lavallwr auffdem Landtag mit Dienerund Pferden zu erfchei«^en/mit den Wirthen der verzehrten Kösten halber abrechnen / nnd daß nicht mehr' auff einenc:2vallier,BedienteundPferde/ als Wir verordnet/bezahlt werdedanWir Selbigen ein mchreres nicht gut machen zu laßen gedencken / als diese Orcirc mitsich bringet ; wvrauff man fest halten und bestehen muß ; maßen solches zu des Vat-terlandts Besten gereichen thut» Geben dicuburZ den 2^. Hmu 1670.

Emnach Wir auff sämbtticher Gastgebern Hiesiger Unser Statt/

wegen ihrer außstehendenLandtags-Wsten bey Uns eingewendetes unterthä-nigstes^uppNciren gnädigst bewilliget/ daß einem jeden prorara seiner habemder Forderung einig Geld in Abschlag derselben vttreichet werden solle; ^

sich anhero erhebet/ etwan drey tausend Rthlr. mitbringet/ und nach vorhergangcner-mit jeden Gastgebern gepflogener und bey hiesiger UnsereRechen -Cammer jukNcirterAbrechnung einen jeden pro rara darauff befriedigtt. Versehens. Düjseldorffdw

5^ 5epcembr. 167».

^ ÄN . ^

Gülischm Pfennings-Meistereu

An

Bergischen Pfennigs-Meisterm.

wegen Z.QOV. Rthlr.

Dienstag den 8. !^6vembr. 1672.

" ^' tz

Haben Gülich- und BergisHe LandtstandevonRathen/ Rittet-jchafft und Statten ^c.

Liausula.

GülischeLandlstände zu diesem Endt 6000. Rchlr eingewilllget/ und dieselbenach der Kl2rril.u1 zu reparriren gebetten. Berglfche Landtstände thäten zwaren tbestdergleichen einwilligen; weilen aber auß den verderbten Wertheren nichts zu verhoffeniwollen sie ein Versuch thun/ob sieirgens einige Gelder auffnehmen könren / und sieh Mdafür verschreiben; inzwischen gleichwohl bitten/ daß solche der KiarriLuj nach ins Land ^vnaußgestelt rcxarnrt/ und wo das Verderben nicht gewesen / das <üonrwZeut-als- Hbald beytracht werden möge»

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