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An
Die Düsseldorffische Regierung <^e OZw
Neudurg 29. ^umi 1670. erlaßen.
On GOtteS Gnaden pliüipx, ^Vilbelm Pfaltz-Graff bey Rhein :c. rc» Unftreagnadigsten Gruß/ Wir haben Ewren unterthänigsten Bericht vom t i.dieses/ sambt Beylagen/ die Landtags^Handlungen betreffend:c.
> ^ <L!au5u!a.
Nd könnet Ihr/nach Anlaß der vor diesem gegebenerOrcjonancc » welcher M^ stalten ein jeder Lavallwr auffdem Landtag mit Dienerund Pferden zu erfchei«^en/mit den Wirthen der verzehrten Kösten halber abrechnen / nnd daß nicht mehr' auff einenc:2vallier,BedienteundPferde/ als Wir verordnet/bezahlt werdedanWir Selbigen ein mchreres nicht gut machen zu laßen gedencken / als diese Orcirc mitsich bringet ; wvrauff man fest halten und bestehen muß ; maßen solches zu des Vat-terlandts Besten gereichen thut» Geben dicuburZ den 2^. Hmu 1670.
Emnach Wir auff sämbtticher Gastgebern Hiesiger Unser Statt/
wegen ihrer außstehendenLandtags-Wsten bey Uns eingewendetes unterthä-nigstes^uppNciren gnädigst bewilliget/ daß einem jeden prorara seiner habemder Forderung einig Geld in Abschlag derselben vttreichet werden solle; ^
sich anhero erhebet/ etwan drey tausend Rthlr. mitbringet/ und nach vorhergangcner-mit jeden Gastgebern gepflogener und bey hiesiger UnsereRechen -Cammer jukNcirterAbrechnung einen jeden pro rara darauff befriedigtt. Versehens. Düjseldorffdw
5^ 5epcembr. 167».
^ ÄN . ^
Gülischm Pfennings-Meistereu
An
Bergischen Pfennigs-Meisterm.
wegen Z.QOV. Rthlr.
Dienstag den 8. !^6vembr. 1672.
" ^' tz
Haben Gülich- und BergisHe LandtstandevonRathen/ Rittet-jchafft und Statten ^c.
Liausula.
GülischeLandlstände zu diesem Endt 6000. Rchlr eingewilllget/ und dieselbenach der Kl2rril.u1 zu reparriren gebetten. Berglfche Landtstände thäten zwaren tbestdergleichen einwilligen; weilen aber auß den verderbten Wertheren nichts zu verhoffeniwollen sie ein Versuch thun/ob sieirgens einige Gelder auffnehmen könren / und sieh Mdafür verschreiben; inzwischen gleichwohl bitten/ daß solche der KiarriLuj nach ins Land ^vnaußgestelt rcxarnrt/ und wo das Verderben nicht gewesen / das <üonrwZeut-als- Hbald beytracht werden möge»
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