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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Landtags Ausschreiben 6-^nno 1604. n^w.

Johan Wilhelm von Gocces Gnaden ßerezog

zu Gülich/ Mve/und Berg/ Graffzu der Marck/ Ravenö-berg und Mörö; Her! zu Ravenstein ec.

Jeder Getrewer. Nachdem Uns allerhand gefährliche ?ra<A^uen / so 57,auff Unsere Fürstenrhumben / und Landen getrieben werden / daraußzwarn Wir/ sambt unseren Unterthanen/ undangehürigen eines thät-lichen Uverfals/ Verderbens / und Verhergens zu befahren / vonver-

Weise vorkommen; also / daß die Sachen in gute Auffacht zu nehmen/und sich am besten dagegen gesast zu machen/ und zu halten/ die hohe Nothdurfft er-fordert ; derowegen Wir dan Unsere Rathe / Ritterschafft / und Statte UnsererFürstenthumben Gülich und Berg beysammen in aller Eyl zu beschreiben unumb-gänglich verursachet; So istUnser gnädigstes Gestnnen und Meinung/ daß du gegenMitwoch den ^o.ten jetzigen Monaths gewiß!. und. unfehlbshr in unserer StattDüsseldorff auff deine lösten / weilen dißmahl Unsere Hoffhaltung der EndtSnicht ist/noch zur Verpflegung gehörende Mittel so eilfertig beyzubringen/ erschei-nest/gestaltneben anderen Räthen/ Ritterfchafft/ und Stätten das jenig / was vonUnsertwegen propoMrt werden folte/anzuhörcn/inreiffeBerathschlagung zuziehen/nndwaszu vermöglicher Abwendung aller Thätlichkeiten / und Oefenbon des Vat-tecknds ersprießlich / schließen^ helffen. Versehen Wir Uns rc, Geben Lleve am 1 r»

Oölobr. 1604.

An

Gülich-und Bergische LandftändeVon Ritterschafft und HaulWtten.

Aufsatz Kelationls dommums

^larci8 deN 2O. May 1721.

UßIhrerChurfürstl. Durchl. gnädigsterR.e5o!unonvom iztem dieses haben ^5t,Landtstände mehrmahlen unterthanigst-aber gar unvermuttichwahrgenvhmen/'wieungleich Ihreauff Dersolben gnadigstes dloMcsrions-vecrer des jüngerenKayserl. allergnadigsten doncluil erstattete gehorsambste Antwort wiederum!»«ngebracht-und außgedeutet werden wollen: Es lassen Landtstände ein jedes un-Moccupirtes Gemüth urtheilenund entscheiden/ ob diese ihre trew-gemeinte Antwortin den Verstandt/welchen man in erstgemelter KÄolutton davon geschöpfft / einiges

Smns gedrehet/oder daraußerzwunZenwerdenkönnew»Vich?^. 25.5ubdl. 95.

donclulc) 26 dommlalone ö6c»

Jolr. lacod doäone Gttltscher gemeiner Zynäleu^k. d. ^crclnanni Bergischer gemeiner §xncüeu5o

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