«Mentliche Geld-Summen von unschuldigen / und an allen diesen vertvegenenUn«suhen kein Theil tragenden Unterthanen zu erzw!ngen--denensetben zu pr^äommiren/
und den nüthigen Beytrag ^^
Ew Kays.Maj. werden aber verhoffenrNch so eigennützige/und Landts-verderb-iiche Absichten allerdings mißbilligen/ und denenselbm umb so viel deweniger nach-geben/ als von Landtständcn kein einig erhebliches (^vamen kan auff-oder beyge-bracht werden/ welches nicht allbereits/der Billigkeit nach / gehoben worden / oderwessen Abthuung nicht von ihnen Standen selbst vornemblich verlstndert-folgiambder angemasie process ein bloles ammoses Unternehmen ist / den Landtö-Zürsten undHerzen zu beunruhigen - Land und Unterthanen zu verderben - und Me allinge Lanolö-Verfassung zu confunänen/ und umbzustossen; absonderlich da Landlstände wldcealle Billigkeit und Reichs^LanMrmionez von wegen Ihrer einträglichst/ und einengrossen Theil der Landen in sichbegreiffenden Rittersitzen in Oncribuspubüciz, so garfn denen p^vilegiirtesten Reichs-und Erayß-Anlagen nlchc das mindeste mit-beyu^gen/ sonderen alles/ Anwaldsgnädtgsten Herzen Principen immectiarc angeyör.-gen Unterthanen ausstringen; da diese an dem suglosen pracciz nicht den MlndcsttnTheilnehmen/noch sich wider die erheischende pxi^entz mit Bestand beschwuren; unddahero Ständen zumahlen unverantwortlich swn will/ sich gegen eine erkleckliche Ein-willigung / mit solcher ohnbeweglicher Beständigkeit/ zu .piniacru en;
Zwarn hat es folgends das Ansehen gewinnen wollen / ob thäten Landständeselbst diesen ihren höchsten Unfug/ und ohnverantwortliches Opmi^riren anerkennen/und näher begreiffen; JndemeDieselbe nach beschehener Lommunicacion der vonAnwaldts gnädigsten Herzen piincipalcn relnlvirt^oder vielmehr abgezwungener Land-Tags-^ulpention sich annoä) 7.26 8. Tage beysamen gehalten/und (wie von einigenauß Ihrem derStänden Mittel die Ohnartigkeit des bißherigenÄuffführens nichtgut geheischen/dawideröffentlich26 prvrucolkim prorekiret/ und nur Bestand Rech-tens lättimrer worden / vcrmög der kundtbahren Reichs - Gesätzen so wohl - als auchnach deutlichen Inhalt des Haubt-undOcclarar-ons-Kcccü Ihrer der Landstanden^onrettabiler Schuldigkeit zu seyn/ pro necelZirarchuLpublici5 erklecklich einzuwilligen )iimulirer haben / ob hätte Ihnen dieser mehr bescheidener Gedancken /und ^bb^rlonö-Erkantnüs/ zumahlcndarauffeineveliberarion über die- als das vornembsteObje-öwm Lomiriorum billig allen anderen Sachen/ absonderlich aber Eigennützlichkeiiengleich vom ersten Beginn des Landtags billigst pr-valirende Haudr-F: ag: ob ? und wieviel? auff/ von Sr- Churfürst!. Durchl.vorgestelte Landts Erfordernuffen einzuwil-ligen wäre? veranlasset worden;
Daß aber dabey nicht der mindeste auffrichtige Gedancken/ sonderen dieses Mmaßi'ichen veliberacions Wesens verfänglicher-von einem treuen Unterthanen/zu ge--schweigen einem verpflichteten Vasallen/ undLandstandnieerhörter re5pcck-loßer/unvhöchststraffbahrer unglimpff gewesen seye/ umb ihren bösen Absichten einen Deck-Mantel umbzuhencken/ -Ew. Kays.Maj. zu hintergehen / und Ihren Erbgehuldig--ten Landts-Fürsten / und Herzen mehr und mehr zu verunglimpffen/ und das allingeLandts-5)?ttcma innochtieffkreLonfubc.neszustürtzen/ dessen isteinohnwiederspreck-licher Zeug/der von einigen auß Mittel devSränden bey diesen pottbumiz cieüberMom-i>u5geschmiedet»undper5v^älL08 Anwaldts gnädigsten Herzen prmcipal.5 zum Land-Tags- Geschafft verordneten Statthalteren/ Lanzleren/ und geheimen Rhäten auss-tringen wollender/ und 5ul> dl. 58. hiebeygehender ^clacions-Auffsatz; und n-hellet solches alles annoch ferner auß deme gantz klarund handgreiffüch:
primo DaßLandstände ebensowohl von zuvorn/ als nun ex-pollgewust/ oderwenigst wissen sollen/ und absgue nczya affecAatX cist?T lZnoramiT nicht ciWmubren-können/ihrer Schuldigkeit und Obliegenheit z^z seyn/die Landts Fürstl. Vorstellung/tlnddenpunÄum.der Einwilligung/ als pckmum Sc pckncipaleOdjeÄuin der Land-Tags-Versambiung.sofort vorzunehmen/ und darüber sich vor allen anderen Ge-schäfften/ absonderlich aber ihre Eigmnützlichkeit/zu erklären; sich aber
zäö Keines weegs geziemen / noch verantworten laßen wolle/diesen ?unclum auß-zusetzen/ und mit mehr dan zehnmahl vomLandts^Fü'-sten uno Herzen / der Vill-gkätmach verbescheideten Sachen/dm Landtag zu mertti chen Beschwehr der Unterthanen-zu verzögeren: mithin / vermittels so unartiger Bezeugung/ den Landrs-Füi sten undHerzen zual7?uüren/ und die von Landständen gegen allschuldigen KclpeÄ anbedrö-Hele Landtags Abbrechungzu veranlaßen;
Nie erhöret/ noch ein einiges Pxempe! allesamt ist/ hgß Landstände nach
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