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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Asgestälten Jhro Churfürstl.Durchl. zu Pfaltz/Anwaldts gnädigstnF,er! Princip! gleich nach Antrertung Dero Chur-und Landtsfürstlicher

Regierung/ die Dero Gülich-und Bergischen Landtständen von Ra- - !

ihm/ Rmerschafft/ und Haubt-Stätten erweißlich zukommende l>rivi. IFM' --l^ien/ Freyheiten / und ^rog^iven nicht nur gebührend bestättiget/mithin die dagegen etwa eingeschlichen zu seyn befundene Beeinträchti-gungen nach und nach abgestelt/ sonveren°auch.( obwohlen der ^kiilirariz durch die ehevorige Kriegs-Zeiten / absonderlich aber den schwedisch-hessisch-und darauff erfolgten Französischen Krieg mit ahnsehcncltchem ^^Rück-ständen verhaffter/ die Oomainen so wohl / - als das gemeine^andmit viel MillionenSchulden beschwehrct / und über das von wegen Standmäffiger Versehung derVerwittibter Fraw Churfürstin/ und der gesambter hinterlassener Churfürstlichcr

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Hoff^Seaats-Trauer/ Beköstigung / ^ubrung jetzt wohlgemelter Sr» Verwit-

tibrer Churfürst!. Dntchl. cimal Gcbührnüßen / und vieler anderer unvermeidtli-cher nahmhaffter Auslagen / die LxlZem-ungleich höher angewachsen gewesen/ alssastjemahlen bey denen beschwehrlichst-und gefährlichsten Kriegs-Zeiten die Nvch-durftt erforderen können und mögen) zu werckthätiger Bezeugung Dero für besagteLandtstände/und gesambte Gülich-und Bergische Unterthanen ünaußsetzlich heegen-der wahrer Landts - Fürst- Vätterlicher Liebe / jetztgemelte Dero Unterthanen miteinem geraden vierten Theil des bey denen letz-vongen Rcgierungs-Zeiten viele Jah-ren hindurch geleisteten Beytrags (nach deme solcher von Weyl. Dero in Gott ruhen-den Herren Bruderen und Churfürsten zu Pfaltz Durch!.'Lobseel. Gedächtnus/dabeoorn mir einem fünffren Theil albereits verringert gewesen ) nachgesehen - überdieses gedachte Ihre Unterthanen von^verschiedenm ansehentltchen Neben-Geld-Anlagen/und ^amralerT^rwnen/ mit der angehengter Versicherung/ daß/sobald- die Zeit und Laüfften / mithin der Sachen Nothstand es immer zulassen werde/ denen-selben annoch mehrere Erleichterung angedeyen zu lassen / ukermangelen würden/willfährig befreyet / und gedachte Lanvstände dieser Dero mildrjttr'Gemüths-Nei-gungen mehrmahlen so schrifft-als mündtlichbeständigst versicheret/ mithin diesiibezu retster Überlegung der leidiger Bcschwärnüffen des geltebten Vatterlandtö / undLscriolischer Beratschlagung/ wie der Zerfallener Sachen am hmiänglichsten wiederauffzuhelffen/ mithin die des Endts erforderliche Mittelen am beständigsten auff-und beyzubringen seyn mögten/ Jahr fürJahr zum gemeinen Landtag beschrieben:fort dabey die unumbgängliche Landls-Nothturff/ so wohl zu Abtilgung der anHaff»tender Landts-Schüldigkeiten/als auch Zu Bestreitung der fernerer ^lilltär / undanderer Landts-Erfordernüssen/ und Außlagen umbständlich/ ünd beweglic!/stpor-^ gestellet;mehrgemelte Landstände aber auffalle diese mildeste Bezeugungen/und trlff-tigste Vorstellungen wenig oder gar keine l^eüexion genohmen / die Landes - Schul-digkeiten (obwohlen Höchstgemelte Se. Churfürst!. Durch!. bekentlich darahn keinenTheil tragen/ sonderen selbige vor Dero Regurungs-Zeit mit Ihrer der Landtstan-den selbst eigenen Zuthun crewt worden) ahnmaßlich 'gnoriren wollen/ und untersolchen irrigen / und zumahlen fuglosen / auch ihrem selbffeigenem k-aäko widtrstre-. benden LonreltAnonen dieLandtägin deu dritten und vierten Monath sruchtloß/vhnedas Haübt-Einwilligungs Geschafft (welches jedoch das vornehmere ObjeÄUmderLandtagen ist) einmahl zu betühren/proirabirt: mithin dadurch den ohne dem hart be-krängten Unterthanen überhllndertundMehrkaUsend Rthlr. Kösten an Ortender-geblich - und unverantwortlich zugezogen haben : fortwar einige auß ihrem Mittel.sich höchst vermeßentlich/Und straffbahr unterstehen dörffen/ unterm unwahren undKoArtenNahmen gesambter Landtständen/-mehrgemelte Se. Churfürst!. Durch!.Jhren'Erbgehüldigten Landts- Fürsten und Henen / bey Ew. Kays. Majest. mitallerhand suglosen / unbegründet-und nie veriücirlichen Auffbürdungen zu belegen/und zu vemnqlimpffen / solches alles thun dieunterm 18.ten 0<A^bn5. und

1^. 9bri8 nechst verwichenen Jahrs mit mehreren erweißlich nachfuhren- nicht we-niger auch bewehret das unterm i6.ten des nechst darauff erfolgten Monathscembris an Ew. Kays. Majest. fernerweit erlassenes unterthänigstes Schreiben brei-teren Inhalts seiner kundbahren GeschichtseErzehlungen untrieglich / und rechts be-ständig ; und werden es Ew. Kays. Maj. Dero höchst angestamter GemüthsBilligkeit nach / nicht ohne Dero höchste, inäi^.acion mißfälligst vernohmen haben/

daß

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