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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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nehmen verweigert-und unterm s.ten ^56 auffsnewe die vorjährige eigenmächtigwiederumb äußgeschrleben worden.

Wan aber allergnädigster Kayser/König und Herz/Heri! solchergestalt über die Maaßvorhin angezogenerkunZsmeur^ Landt-undReich6-Lonü!ruüonen / auch darüber errungenerKayserk Enot-Urtheilen willkührllch hlnau^unS alle Gebühr bey seithen gesetzt / mithin dieStändt und armer donmbuem einem ungemeßenem?nbuc und Dienstbarkett unterworffen/Ew. Kayserl Majest. und dem Heil. Mm. Reich aber zu einigem Beytrag im Nochfallgantz inucil gemacht wird ? annebens der Inhalt vielberührten allergnädtgsten ^ncluü anSeichen der Gültch-und Bergischen Standen in allem / an Seichen deß Chur-Pfäktzi-schen Hoffcs aber in keinem Ding erfüll / erfölglich keine Hoffnung anders / dan bey Ew»Kaylerl-Und KönigkMajest. allerhöchstem Zuüitz und Gnaden-Thron mehr übrig ist..

Als bittet Diestlbe der Gülich'Und Bergtscher Ständen Anwaldt allergehorsambst/Sie geruhen die von Ihro Lehen-rührige Landen von so arbirranschen Verfahren durch ver-fügende allergnädigste Erkändtnus vorhin gebettener Maßen zu erledigenimMittels aber alslermilttst zu verwiegen / daß Stände die zu Fortsetzung Ihres Rechtens bedürfftige c!ok

Daran rc-. ze-.

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Allerunterthänigst-trew-gehorfambsterund Bergischer Landtständen

AnwaldtOcoiA. ?cr6. Vl)N ^aul.

InümÄ-ion und Befelch

Wornach

Gulich-und Bergischer Geheimer Rath/in Beobachtung der

Stewr-Einquartlrungs-Wlettirungs-Handt und Span»Diensten / forth anderen dergleichen Sachen obnauß»schlich zu achten und zurichten.

t.

Leichwie Wir diese sambtliche wichtige Geschafften (wovon unser lieber Untertha-nen Wolfahrt guten Theils abhanget / und wodurch der Unterhalt deß zu deßVatterlandts Beschütz und Beschirmung gewidtmcter Kriegs- Mannschaffl/ forthandere gemeine Landts-Nothwendigkeiten zu besorgen scynd ) mit allem immerlhünlichen Fleiß/Äuffmerck-und Behutsamkeit pflichtmäßig versehen / und verrichtet habenwollen; also seynd wir gnädigst bewogen worden / Unserem Chur-Pfältzischen/ auch«lich-und Bergischen Geheimen Rath und Hoft-Cammeltt>rTlzücnttn Graffen von (Zolciiemdem von Uns/auff desselben Person hiertnfals gesteltem gnädigstem Vertrawcn nach/bey da-fla-Unserem Geheimen Rath hiermnter eine besondere lncumbentz auffzutrggen / ihme deren

Ubernehmung anzubefehlen ; mithin ihme Unsere tespe6live Geheimemuch Hoff Cammer-Ulid Lenerzl.Kriegs dommillariats Räthe k<eine5jUNd t.eünenicblo5j als Geheimen Raths-^eferenciarien in vorgedachten Stewr-und anderen Sachen gnädigst zu zuordtnen. Essollesolchemnachxw

2.

Gedachter Unser Geheimer Rath alle und jede in denen Stewr-Emquartirungs'Bi-»ttirungS-Handt-und Span-Biensten/forth anderen von Unseren Genera! KriegS-Lommi^

Ppp f 2- lati-