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und Obrister über ein Regiment donrMer zc. :c. Thuen kundt und fügen für Uns.Unsere Cr«ben/und Nachkommen hiemit zu wissen: demnach Unseres hochgechrrest und Geliebsien Her-ren Bruders deß Herren Chmftirsten zu Pfaltz Lbd. Uns deß mehreren zu vernehmen gegeben,wasgestalt Dero Güiich-und Bergische Landstände bey dem zu Düsseldorft in äuoMo ^5eprembri jüngst gehaltenen gemeinen Landtag zu möglichster keüabürung deß Lreclirs/Unddamit die öLNL0'Occlicore5 desto bäldcr zur Ruhe gestelt und befriediget werden mögen / zueiner wmcklicher Auffnahmb von zweyer MilltonenReichsthalcr gegen genugsambe euzramie.und Verpfändung von denen herlicheren anverlangender Aembtcr freywillig letvlvirt undverwilllget/mithm sich zu dessen Bewürckung unter anderen ^onäirionen / auch Unseren don.tenz und Genehmung geziemendt außgebctten haben : allermaßen die darüber unterm 14. okgemelten Monaths 8eprembri5 abgelegte gemeine ^.elarion und wohlgemeltts Herren Chur-fürsten Lbd-darauff unterm 15. selbigen Monachs ertheilte Resolution breiteren Inhaltsnachführet/und von Uns solchem nach die Ertheilung sothanen Lonsenzüz fteundt-brüderlichverlanget / daß Wir nach allen wohlerwogenen Umbständen sothanen Unseren ^onsenz auff'MaaßundWeiß/wie obberührte Landtags-Handtlung mitmehrerementhaltet / willfährigertheilt haben ; Maßen hiemit und Kraffc dieses thuen/ und zu urkundt dessen gegenwärtigenUnseren Lonsens-Brieffeigenhandig unterschrieben/ und mit Hervortrückung Unseres Cantz-ley 5ectcr-Znstegcls befestiget haben / Geben zu Jnsprug den ersten vecembüsimsitbmzchnhundert und dreizehnten Jahr.
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(H..Z.) dar! Philipp.
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Daß obige Adschrifft mit ihrem warhafften 0^2! collarionirt und gleichlautend seye/sol-ches wird mit Jhro Churfürst!. Durchleu6)t hervorgetrückten Cantzley 5ecrer.Instegel / undmem Dero geheimen Raths 5ecret2ri» Unterschrifft hiemit bezeuget / Düsseldorf den i8 tm^znusrii 1714.
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(I.. 8. ) ?. Vouvefl.
?ro dopia dop>iao concoräancs subs.(1^.8.) ssoannes deorZius I-Zurreraclr Notariusdamerae Im^eriaÜZ:
dlauüilX concernemes auß dtM Landtags-Abstheidtvom Z l.ten 1/14.
Jcht w?N!gkr wüsten gesambte Gülich und Bergische Landstände ohiMMgtnicht lassen / daß sie dte Zahlung der V^nco-Schuldt und Oeäiwren niemahlenVkrbin0tlich übernohmkn/Vielweniger slch zu l<esctibisung der poü ^rimsm jetzt lauftsenden Monaths auß Jhro Churfüstl. Durchleucht so andert -als hiesigerFürstenthumbenund Landen k.evenüen zur Zahlung verfallener öanco-Zettulen schuldig er-kläret / sondern vielmehr beßfals die ferner weithige freye Oeüberarionez und EnssäMe xerexpiellum unterthättlgstrescrvirtmnd außbtdungcu hätten ; dahero müsten sie unterthämgffwehemütigst cloliren/daß in dem unterm lS.mgsthingelegten Monaths 5eprembris in offenenDuck gnädigst außgelassenen/von Landsiänden unterthänigst nicht bewilligten keZlememve»meldet / ob wäre die fernere keicribirung der allinger biß in 172 z.herauß laujsender KriegsLommillari^ts Lanco-Zettulen von Landtständen zugesagt und übernahmen worden.
Soviel die ihnen VermögvorberühtterLandtags-erv^vsmon zugemuhtete ketcribiMder ä^lajo 1714. biß acl X4ajnm 171zur Zahlung erfallener Lanco.Zettulen/ so dan dermal)!!'ger Landts-^xizentz Bewilligung betrifft ; zu der von jetz höchstgemelter Jhro CburMl'Durchleucht verlangter fernerer Ketcribirung der außgeschriebener L2nco-Zetku!m sich Mchdergestalt unterthänigst erkläret/daß denen NeZmiantm Memertzhagen und Haack zusung der durch würckliche Auffnahmb beyzubringen übernohmcncr zwey Millionen
Illi
thalerm baaren Gelt / oder eingelöster Lanco-Brieff ex /»nno 171z. in l^.ovtri?^