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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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proceksklo deß Freyherm von ^ackrencioncjc

Lxcrscjirt zuin Laildtagö-^rorocollo den ^8.ten ^>jl 1714.

Reyhe"Z von XVacbrenäonclc ilch^tirt seiner bereits vorhin äeclaritter Meinung/und Utt»^ gibt anbey sein Votum , -ZUNexa ?rotell.ttione ,exreniiu5Zc! protocvllum zu verneh'

nehmen / daß/wie Landtständc an denen von hiesigem Ihrer Churfurstl. DurchleuchtNriegS'Lo^^,at ohne der Ständen oder vepurittm Vorwiffen außgegebenenund creirtkN öinco-Zettulen die gerinste Schuldt nicht haben / und also ihnen dieselbe kei-nes wegsauffM'irden seyen : Jhro Churfürst!. Durchleucht auch bey Dero vorigen JahrSxiöffneter gnädigster propostrion nur der Ständen Orestir, ohne fonderbahren dieser Landenuiv Dero Unterthanen Beschwär/dermaßen gnädigst anverlangt/ daß dieselbe Jährltchsvordic 5umma von fünffmahl hundert tausent Reisthaler öanco -Zettulen wsclibiren / und auß-händigen wollen - Mit dem Zusatz / daß solche relcrikirce öanco -Zettulen auß denen vonLanviständen bey denen von Jahr zu Jahr haltenden allgemeinen Landtagen bewilligenden^ndts'MittelenJährliches hinwiederumb abgestattet / Seiner Churfürst!. Durchleuchta!s dem^andts Herren daran auffgerechnet / unddahero Landtständen zu keinem besonderenWg'reichen solten ; Stände aber bey vorigem allgemeinen Landtag (welchem Er Freyher:M VVzchrenäonclc nicht zugegen gewesen/und sich dahero gegen allen dem / was dabey ver-handklt worden / omz-erlichstenaußbedingenmuß) Zufolg ihrer den i4.ten 5cpreml,ri5ver-wichenen Jahrs abgesiatketer l<el^riouiscommuui5, und denen derselben anncHitten verbinvt-lichen LonättioNeN / entweder die ^/c ^rung der ä prima ^l^ji 171biß -ist primam ^taji1714. verfallenen F^co-Zeeculen/oder die Auffnahm von anderrhalben Million (nach-dem! vorläuffiqJH»0 Churfürst!. Durchleucht hoher Herren Herren ^naten Hochfürstl.Durchleucht Durchleucht Lontens und Genehmhaltung so wohl / als Jhro Kaysirl. Majest.als Allerhöchsten Dberhaubts darüber ertheilende allergnädigste Oonürmastou eingeholt / be-Mert/ulidbeygebracht seyn würde) dermaßen fcstgestelt / daß(imFallder Auffnahm ) die2 prima l^lffi 171 biß ast prim.im l^iji 1714. erfalltne vanco Ztttulen darauß abgeführt/und denen herschießmden Oreäiroren sichere deß Endts anvertangende Gülich-und Berg!»sche/ als wohl auch Chur-Pfaltzische Aembtere / und andere Dero Landen also verb«ndtlichzu verschreiben/und zu nachfolgender k^eäimirung ermelter Oapiral-Summen Jährl'chs außAro Churfürst!. Durchleucht Chur»Fürstenthumben und Landen die Summa von fünff-mchlhunvltttausentRcichsthaler biß zudeßvölligcn Oapiraljz gäntzlicher W^derfttzunghersWommen und abgelegt werden sollen ; oder ( wan solche Austnahm nicht reuistrm würde)MallttmelteL^nco-Zertulen ( wl'edieselbe a prima Xiaji 1715. biß acl primam ^tnji 1714.ttfallm) paripastu auß Höchstgemelter Jhro Churfürst!. Durchleucht allmgm Chur-Fliriimthumben und Landen alle Jahr M't fstp.stmahl hundert tausent Reichsthaler (nach-dem! dieselbe vorläuffig zu der Landtjiänden Oallam binnen der Start Cöllen angeschaffet)Mer abgelegt werden sollen ; deßgieichen Landtiiände ms gesambt oder besonder in eigenerPerson / oder Haab und Gütherm / wohe dieselbe auch immer gelegen / und anzutreffen/vorjolche AuffNahmfowohl / als die etwa rescr -birende Lanc» Attulen inner und außerLams execurive nicht angesehen / noch dafür zu recht cvnveniirt/und besprochen / sondernvielmehr davon völlig entlediget und freigehalten werden sollen ; alles mehreren Inhalts lol-cberder Standen ihrer Kelarivnicommuni vorigen Jahrs armeöiirten verbindllichen Oon-clieionen.

Gleichwohl anstatt solcher alternative (von einer Auffnahm/oder ^F^rung) bey-de Thn!e eins nach dem anderen vorgmohmkn/und ermeite Lanco-Zettulen ä prima ^ji -71z.biß ^primim ^l .ji 1714. (welche Zusoig besagten von Lanokitänden übergebemn Loncü-rionm alle Jahr Mit funffmab! hundert tausenk Reichsthaler auß Ihrer Churfürst!. Durchcleucht allmgm Chut-Fülsienthumben und Landen abgelegt und reclimirt werden sollen ) auffzehn Jahr ( wehrenden welchen Jahren diesen kanco Zrttulen ein Inrerelle von drey unddreyßig Fs. zugelegt wird ) rescribiren / und ex ptttk zugleich eine Obligation bey dem Herren0eut7 von ^lsenäelssr zur'Auffnahm von zwey Mllionen (welche anstatt / daß dergleichenAuffnahm'Vermög ermeirm Oonchrionen alle Jahr mitfünffmahl hunderttausem Reichs-thaler auß Jhro Churfürül. Durchleucht Cburfül ttenthumbcn und Landen abgeführt werdensollen / bey iotbaner kclctiprion gieichfals auff die zehn Jahr außgeitelt) creirt haben ;Und nun ftrner das Ansehen gewinnet / und bereits aller meiner dißfals mcerpomtt -und einge-sührter Oonrr^äicAion und I^emonllrztionungeachtetvon einigen anwesenden Landständen per^jora rcl'vlvirt werden wollen / ob wären Landtständische Depmäti Zu inttruirm / daß die

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