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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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sich hierunter mit keiner Verantwortung bey Ihrer Kaysers. Majestät als höchsten ObersHaubt / bey den hohen Herren Karenz und bey der Nach-Welt zu beladen/ zierlichst sich prococollum (wie htemlt geschicht) umb demehr außzubedingen / als Er davor haltenthuet/denen Unterthanen (worunter so viele Wittiben und Wäysen begriffen / und weichedurch die Jährliche große schwäre Stewren Umblagen bereits auxgeschöpfttt und vereinetseynd) diese der kanco-Schuldigkeit nicht noch dabey durch sein Vomm auffbürden zu können;daß nemblich Er dahero durch scme Erschetnigung auff gegenwärtigem Landtag in das vorigeso wenig / als was jetzt deshalb zuwieder verhandelt / und fernershm verhandelt wilden mög-te / gehehlen wolle / noch peräircAum V(ä inäireökum Theil daran zu nehmen qedmcke / son-deren daß deme von nun und ins künfftige / absonderlich aber der höher / als von fünffmchshunderttausend Rchlr.geschehener Umbschreibung/ wie auch der Auffnabm von zweyMillionen außtrücklich dahier wiedersps eche/ und dagegen in der besten Form/ als lolches recht-lich geschehen solle oder möge/ prorettirm thue.

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s. (^. Graff von ^sesselwdeund l<eicNenüein.

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cOncoräanre lubs. tuhsiAnavic(I..8.) (^evrA. bäunerach^orariu§

Camera lmperialis.

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?K0'rZ8^^'ri0De6Freyh.Vl)N ^letternickM^lüüenarclc Vl)M 25. ^la)i 1714.

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Landstände bey vorigen Jahrs Landtag zu Kecablirung und He;stcllung derohne obgemelccr Landstänven mindestes Verschulden zerfallener L mco und dessenCreäirs unter gewissen von Sr. Churfürstl. Ducchleuchst gnädigst dkiiebten (^ori.äicionenaaber Vierzehnmahl hundert tausend Reichöthaler kanco - Zmulenübernohmen undrescribiret haben / ein solchem muß unterschriebener/als damahlen dlow ieabwesend/ seines Orths hingestelt seyn laßen ; gleich wie aber tandstände ohne der hohenHerzen /Unsren fernere Bewilligung und Sr. Kayserl. Majestät allergnädigile Lonkcma-

non, wan erfordert würde / in Gefolg sothanen vo> jährigen Landtags - Schluß gegen Sr.

Churfürstl. Durchleucht damahliger gnädigster Proportion Littcriichen Jnnhalt (allermaßenDieselbe bloßhin fünffmahl hundert tausend Reichsthaler czuoc anmz zu relcribiren ver-langt / und auß Dero Jährlichen l^evenuen uns Einwilligungen hinwioerumd zu zahlen "

gnädigst lmceriret haben) zwey M llionenauffzunehmen/ oder da'zu sothaner Auffnahm Nltzugelanqen wäre / äe^nno 171^.in 171s. fallende über sechszehnmahl hundert tau-send Reichsthaler ertragend? lZsnco - Zettulen ferner zu rescribirm per Majors relolvirt/ er- sMkU ^ ' ^folglich das von Sr. Churfürstl.Durchs. selbsten gnädigst vorgestelteS /-guares/ rechtlt- Xi.. - . -

ches Mittel Dero hohe Deputation zu lalviren/ ohne hiesige Landen/ Stände/ und UnterthS' '

nen davor verbindlich zu machen / m?tttlö Banco- Schulden succeillve abzutragen außer l .schuldigster Obacht gelaßen haben; so findet Unterschriebener sich gemüßiget / gegen sothanes ^per Majors außgefallenes <^onc.!uttim alle nöthige rechtliche Vvi wurden so wohl zuvecwU- -

rung seines Gewissens / als bey denen hohen Herzen ^naren Durchl. Durchl. sich und die seunige auster aller Verantwortung zu stellen/ foi thaller besorgender Verbindlichkeit zu mthebm/zierlichst und bündigst außzubedingen/und Herrn 5xnäicum zu ersuchen/ diese seine gssMMeinung des Ends dem protbvcollo zu inleriren. Düsseldsrss den ^ 6. May ^7 l 4'

L. 6e

Und weilen per Majors ebenfals bey diesem allgemeinem verderblichen Mißwachs / undda nach aller Orthen einkommenden Kundschafften die Sommer - Frucht sich ebenmäßig^dem Land verliehret / Stände die Einwilligung über des Lands - Krässen per klajora geriaxtet haben: so conrettire gleichfals/ daß ich daran kein Theil nehme / sonderen mein EMm"befreyet zu haben verlangt. 8ign. m suprä.

<^. L. 6e ^lenernich.

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