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bürg Fürsil. Durchleucht an Dero Kayleiln.Hoff anhängiger Rechtfertigung benöchigterH>ee/en verhindert / und gelperrer würden/und ihnen also unmöglich falle / ihr Reckt zu affter-folgen/mit gehör sambster Bitt / daß derowegm Ihnen nothrmfftlge Kayserl. Hüiffhikrun-ter mitgetheilet werden mögte ; unddanAllerhöchstgedachte Kayserl. Majest. in ihren vorherergangmen Vci ordtnungen unter andern sich gnädigst relolvirt haben/daß die obbemelten Gü-lich-und Bergiscken Landtstanden gesperzte ca^wlderumb eröffnet / und bey Einbringungderen zu proleguirung ihres Rechtests außgeschriebenen Lolle^en nicht gehindert werdensolten.
Als erlauben mehr Allerhöchst ernante Jhro Kayserl. Majest. ihnen mehrbemeltmLandt- v 1:
standen beyder Hertzogthumber Gülich und Berg biemit / daß sie Ihren ergangmen Kayserl. ''
Verordtnungen Zufolg die nothwendige 6o//e^ zu ^o/e^rvng ihres Rechtens auß-schreiben und verrichten mögen. 5ignarum zu Wien unter Jhro Kayserl. Majest. her-vorgctrucktkN 8ecrer-Jnsiegel den 2- 5. ^unii 167 z.
(P..8.)
Vc. Wilhelm Grgss
V0N ^onigteelc.
R.einbar6c 8chröcjcr.
LxrraNus Khurfürstl. Landtagö-^opoUrion
vom 5.ten HuFuKi 171z.
CR Burchleuchtigster Fürst und Hm / Her: Johann Wilhelm Psaltz'Graffbey Rhein/deß Heil. Römischen Reichs Ertz-Truchßes und Churfürst/tn Bayeren/zu Gülich/ Cleve und Berg Hertzog/Fürst zu Moerß/ Graff zu Veidentz / Spon-heimb/der Marck und Ravensperg / Hm zu Ravcnstein.zc. Lastet Seiner Cbm-fürstl. Durchleucht getrewm/liebcn Güllch-und Bergischcntandtständen von Räthen/Rit-terschafft/und Stätten negst Bezeugung Dero über derselben zahlreiches Erscheinen geschöpf»ten gnädigsten Vergnügens folgende ihrer dermahliger Beschreibung erhebliche Ursachen inGnaden vortragen: Höchstermclt. Jhro Churfürst!. Durchleucht haben zwarn zeither letzte-ren im Jahr 170?. gehaltenen allgemeinen Landtags von Jahr zu Jahr in stäter Hoffnunggelebt /der blßherig blütigmnd verderblicher Krieg gegen dle Cron Franckreich würde dermah-len eins zum Endt / mithin es zu einem dem gesambten Heil-Römisch. Reich/zuglkich auchSeiner Churfürst!. Durchleucht hieniedrigen Landen vortheiligen Frieden-Schluß gediehenseyn : einfolglick sich der Sramzdero militärischer Erforderung in so weith geändert haben/daß Dieselbe solchen dero trewen-lieben Güllch-und Bergischen Landtsiänden gedeylichvorzu-tragen mehrmahlenerwünjckete Gelegenheit erlanget ; in welcher Ungewißheit Seine Chur-fürst!. Durchleucht dersebm Beschreibung von Zeit zu Zeit verzögeren müßen : indessen aberdie militärisch! Lxißentznach dem von Landtständen ehedessen verwilligten Fueß provis»t)Nüliteraußschreiben / mithinzu Bestreitung der von Reichs-wegen cxrmoräinarie verwilligtervierMillionen Reichsthaler / umb willen dero Landtstände solchen Endts zuconvociren dieKür-tze der Zeit und Nothwendigkeit den Ertag ohneingestelt anzuschaffen / nicht wohl erlitten/einegelinde dapirarions-Stewer erforderen zu lasten / sich gemüßiget gesehen ; welche llrovi-stonal-Fürstl. Verfügungen dero getrewen lieben Gülich-und Bergischen Landtständmanihren Privilegien und alten Herkommen keines wegs xrXjuckcireu können/ noch solle:c-
Lxcra6s Kesolmionis 8erenilr>mi Lle^oriz 26 Fmvamina communia
V0M 28.tM Au^uki 171^.
^ Aß Jährlich. / und zrvarn alle Ihr ein Landtag zu halten-
2..
Egen der außAeschriebener Pallisaden-Ropff-Stewr Jagt'
und lVinrer-^^tiers-Getderen/soreh ertheilter c7o^^,gts-^^o.zettulen
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