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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Mden 5- ^NU2M ^nno 1677. allergnädigst haben ergehen/und unseren daselbst anwe-senden dvn-Nepmitten solche incimiren / und dardurch Dieselbe Mich /und übrige unsere Mit-glieder zu Haltung eines unter Ihro Kayserl» Majest. Jnsiegel der Auffhebungs^Verordt-nung beygelegten-ve^^?s^.^ anweiftn/und zugleich wjun^iren testen / daß wir beyHöchligemelttr Ihro Hochfürstl. Durchleucht/ Lubmlüionz.^tÄum jn cbenfals beygelegtert?orm (maßen solches alles in hierbeygehenden (^opli8 breiter zu ersehen ) prTÜlren sollen ;welche allergnädigste Verordtnung/obzwarn alles ex^jucliciMer , und ohne rechtliche Er-Wdtnüs ergangen/auch von Ihro Kayserl. Majest. n«t unterzeichnet / zu recht nicht besie-het / noch wir etwas commimrt haben/wodu''ch zu gerührtem ^6tul ZubmiMoniz uns pflich-tiq gemacht hätten ; Zndeme gleichwohl bey jetzigen LonjunQuren wir kein KeluZiumein oder anderen Orths/umb unsere Notthurfft vorzustellen/ haben können .- über das durchden langwtrigen gantz kosibarlichm Proceß / und außgestandmen grossen Schaden mercklichenervirt worden seyen : benebens nit unzetthlg besorgen / da wir uns Obgemelt. Kayserl.Mrgnädigstem 5ul?mllIlon5-proje(A gemäß zu Düsseldorff nit einstellen würden / daß in wei-tere Ungelegenheit / und zur rora! Kuin gerathen sollen ; Als hab ich zwarn zu der hierausnach Düssetvorff/auß ebbesagten/und mehr anderen Ursachen/mich relolviren wüssen.Jch thueM hiemit/und Krafft dieses in beständiger porm Rechtens vor Gott und aller Welt zierlichstmocettiren und bedingen/daß solches anderer Gestalt nit/guäm e/t- />/?o und zu Abwen-dung /und Befahrung mehreren Unheyls geschehen wird : dahero auch ommbus moclis michbezeuge/und comelkre, daß durchaus nit gemeint bin/durch angeregtes Erscheinen / und wasichsonstm hinführo/biß zu anderen Zeiten undLcmjunÄuren / werd thun/ oder laßen / aller-hWgtmelte Kayserl. Verordnung nicht genehmen / noch den darwiedcr offenstehenderoder rechtswegen gebührender Einreden / und Mittelen mich einiger Maßen begeben / wem-gerder Herren Landtständen werter pollcricät/ und Vattcrland ^uclicirt/sondern vielmehrdagegen cvmperirende Rechts-Mltttien Vor Mich UNd Meine ElbeN/aryue ommbuz imerellebabemlbuzexxresze reiervitt haben wolle ; Jnmaßen dan hiemit und Krasse dieses darüberabermahlig feyrlichst ^rorettire/mid mich bezeugest der auß rechtschaffenem redtlichen Gewis-sen herfiiessender Erklärung/daß jctztangeregte ptorelwion und Bedingen von mir nit außeimgem Eyjstr / oder Boßheit geschehen / sondern auch auß recht-p^rriotischer Liebe und tra-gender AM-Pflicht (damit dem lieben Vatterlandverstrickt bin) darzu in meinem Ge-wissen so wohl/als auch zu Erhaltung der pottencät Recht-und Gerechtigkeit / wie nicht weni-ger meines ehrlichen Nahmens obli^irt bkßnde. Welchen ptoteüarionis Lcl Eonretta-Nvm5ob ich zwarn cum ^lorario Lc lettilzuz gern hätte imerjiomren wollen / so hab jedochhmimm billiges Absehen haben / und der Ursachen entschliessen müssen / dieselbig in gegen-Miger porm zumrerponirm / unter eigenhändiger Unterschrifft / auch beygetruckten an-gebchnen Pittschaffc auffzubehalten / und der pottcricät s dahe ich abgehen würde) zurkünfftiger Nachricht zu hinterlassen. Geschehen zu Cöllen in der SternemGaßen im großen26«^arrii deß i<-77.ten Jahrs.

(P.5.)

8a!enrin VON Ketten ZU GerteshoVM-

(?0s) I^elcns)ti ?3Morij

cke ciaco Wien den 2.1. ^sanuarii 167z.

In Sachen

>er Gükch-und Bergischer Eandcstandm/contra Pfalt^-Newburg.

EOPOLD- tt. Uns haben Dr. Lden- Gülich-und Bergische Landstände Ver-müghiebey verwahrten Abschrifften in Untetthänigkeit ferner klagend zu vernehmengeben / obwohlen Ihro Unser den achten nechst verwichenen 1672. Jahrs ergan-genes Kayserl. R.elcri^mm pzmorium.die zwischen Ihnen an einem/und Deroselbenam anderen Theil obschwebenve Spän-und Irrungen verschiedener Vescbwärden betreffend/dorin Derselben anbefohlen worden / Unseren vorhergehenden Kayserl.^uclicauz Zufolg/dielmperranten an ihren Zusammenkünfften zu proseczuimng ihres Rechtens ferner nicht hinde-rn / auch bey ihrer von alters hergebrachten und von Unseren Vorfahren am Reich

Zzz - Römi-