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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Zcem^e ÜKN0I5 ?8.F^«. Iv8. so Stande wegen einer Einwilligung wioß.

erhalten.

Ferner von denen Jahren 1651.1649,1666.1667.167;./^^. ^09. lio.üs.ni.^is^welche all? deren zu Landts Nothwendigkeiten gethaner Einwilligung halber ertheilt worde-Deme man/ viele andere vorbey zu gehen/ noch ems vom Jahr 268;./^ ??. 114. hinzusetzet/welches wiederumb wegen eines Beytrags zur Türcken-Stewr außgehandiget; und de-ren noch .mehrere bey denen Gefolgten Landtagen über die ^0 verwilligttconrnbmionen gegeben worden.

Wan aber solche und dergleichen versiegelte Landts - Fürstl. ^stecur.-inon8-Vrieffe pwmiclz ranmm, eäczue ßiuliianeA Lzurione ex^ücjrt Werden wollen/ si) ha«

den ja Land - Stande bey vorherigem Landtag doppelte Ursach gehabt / die Augen zu öffnen/und mit solcherley in damahliger Landts - Fürstl. proyolmon ebenfals ahngeregter Dec! ^raciori sich Nicht bcftiedigttszu lassen/ sonderen scyndhöchstensveranlas-

sit gewesen/ es auffdie würckliche Einziehung deß Einseithigen Stewr - Außschreibens an-zutragen- . ^

9num 6c zsmum müssen Stände/und mit dmenselben alle Lorä-zc-IMtz-nndLand-liebende Gemüther sich billig verwunderen/ daß die in denen Jahren 1672.6c 167^. her-

aMkünsttlre/iogetauffk Haubc-und Dcclararionsecet'5en/

zu^bolnung aller von Landtstanden bkvm I ^uljo j?rocjucirt und sonstm obhandmer alterVerträgen/^??^6/6N/^^/^en und Freyheiten von dem Bericht« Stcller vor die Brustgespannm / und dahin außgedahnet werden wollen / gletchsamb ob jene alle/ non obttanri-l?!i5 erisw äetuper in t^onrraciiciorio obtemis 6c

'^dawmch Mit einem Schlag unter d^ gerretten / und emem zeitlichen Landts-Fürsten die umbeschränckte Macht eingeräumet wäre / bey nicht erfolgender anständig« odekErklecklicher Einwilligung nach eigenem Gefallen die Sttwren abzuschreiben.

MMestüllen aber diese vermeintliche Auffsatze xer Vim yubllcam 6c jüttum l^lerum indonstimillimos Vil05 castencem von denen Landtfländijchen Gliederen seyen exrorczuilt / undderentwegen mit einer offenbabrer.Nichtigkeit behafftet / solches wird durch hiebey ver-wahrddarübergeführte proracoÜArische kixrr^uzsubnum. lis. sc subzcljunÄa sub lürr. /^.k. c. l). 5. e. überflüßig erwiesen / und dabenebenmit revtlicher Warheit allerunter-chäaM angczeiget/vaß gegenwärtige tandtstande die von ihren Vorfahren luk Urr. tt. !. K. ^1..^ eingewendete derzeitige l'rorellzrionez niemahien gesehen / sondern erst vor dreyen ^ ^J ihrm iN einem von sicherem LivzUier ihnen außgeliebettm versiegelten p^uer unvermuthlichgefunden haben; und gehet gewißlich über alle menschliche Vernunfft/^<zmcht und Rechtliche ^Vermuthung / daß Landtstande s welche mit so stättlichm-durch so vieifaltige / auch so garaust kingehohltts Gutachten deß Churfürstl. Reichs LoüeZii sitbsten erstrittene Na'esir!.

Utld Endturthelle auffewig bevästiglen /'^/-'^»Fre'xhettett/B^echc/lwd Gerecheigkeicen versehen) solche so leichtsinniger Dmgm unter die Bauch zuwerffen/die Landts-Regierung durch sothanen vom ersten Anfang biß ans Ende zum höchsten Nach-theil der Standen Ehr / Gerechtsamben / und Freyheiten / emgefcrdette kecken in eineandereerbschädtliche/und zu Derselben gäntzlicher Dienstbarkeit gereichige Formb umbgießm/fort unter dem cintzigen Worterkleckiich - dem Landtsfürstl. Ichmisterio Thür und Fm-sierenöffenenzu laßen umb mit denen Landvs-c^^,/önettnach Eigennütziger Willklihrzu handelen / jemahlen den freyen Willen / und die wahre lmemion solcen gehabt haben ;

So gar wiederstrebet es Ew. Kayserl.und Königl-Majest. allerhöchster ^mbvricak si lbsten/wanes bey diesem null und nichtigem k(eceß den Verstandt haben soll / daß vardurch dero aller-höchster Herren Vorfahrer ertheilte ObemchttrlichefsiichcÄca (Krafft welcher denen Gülich-undBergischen Landen auff der Ständen vorhin geführte langwierige Beschwärden / soReichs«Vatterlich und allergerechtigst prvssiicürt worden ) so blmder Weiß verschertzet-undin denen Hertzoglhumber Gülich / und Berg außer gedachten beyden ausigttrungenm ^ßeukein ander Gesatz mehr obhanden wäre / davon jedoch Ew. Kayserl. Majesi» Allerdurchleuch-tigsier Her: Vatter Glorwürdigsien Andenckens das gerade Gegentheil höchsterleucht cr-

kant / und ungehindert deß den 5.ten ^Ic>vembri51672.. clarirten vermeintlichen ^nubt«/?e-unterm2i.tm^nuani,sodanden^6.fsumideßdaraufferfoigt?n lsyz.ten Jahrsdielubmim. 116.117.118 119.120.6c I2.I.beygelegte Kayftrl. Verordtnungenallergnadigst Z l6.kttheilr / und die Landtstände ihre höchst erhebliche Klagten die Jahren 1674. 167;.1676. öc 1677. hindurch bey diesem Mißlichen Kayserl. Reichö-Hoff-Rath commuitthaben ; biß daran der höchstgefegneter Tag angeschienen / daß oahmahligc Seine Kayserl.Majest.mir der allerdurcdleuchtigster Pfaltz-Graffinnen / nunmehro auch höchstseel- verstor-bener Kayftrt.Mjkst.^o^/^^/^ in selbigem Jahr vermählet worden ;

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