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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Hbligenheit überflüßig erklecke / und die Landtschafft die beym außgesiandenem langjäh-ngen Kcicg verlohrene / mithin durch die vorjährige verderbliche Truckenheit/ wie auch Säure/und UnverkäuffUchkeit letzteren Jahrs Wein-Gewachses umbsomehr entzogene Krafften bißdahin nicht habe erhohlen können/ sondern man vielmehr gemüßiget gewesen'feye / umb deneomribuLnten beym Brod zu erhalten / nach geschlossenem Frieden über hundert tausendGulden Schuld! auffore LandtS-Lszsam ausszunchmen/sothanes freywilliges Einwilligungs-(Zuanmm anzunehmen gnädigst geneigt seyn / übrigens auch gesambten trew-gehorsamb-sten Ständen mit Churfürstl. Hulden und Gnaden beständig beygethan verpleibm 5 wohindan dieselbe sich hlemlt fleißigst und unlMhänigft empfohlen haben wollen.

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