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AsserdmOeuchttgster:c. :c.
U folge / und zu mehrerer Bestätttgung dessen / so Ew. Käyserl. Majest. SeimChurfürstl. Durchleucht zu Pfaltz / als Hertzogen zu Gülich und Berg unterschriebe-ner Anwaldt unterm r 5.ten dieses mtt Beyfügung ^cljunöto; um sub^ium. 1.2.5.^öc f. inaußwendlg rubricirter Sachen alleruntelthämgst remonttriret hat / übergibtd ?.<5. 7. derselbe die fernere Nebenlagm lüb Num. 6. öc 7. allergehorsambst hierbey : und gleichwiedarauß mit mehreren erhellet / wasgestalt höchstgedachter Jhro Churfürstl. Durch!. Wtich-und Bergische Landtstande auff denen bereits angezeigten irrig und ohnbegründetenpckcifiüanmaßlich bestehen ; sothane beharzliche unbefuegt und fast hartnäckige / mtthin Ew.Kayserl. Majest. gerechtester allergnädigster incenrion ohngezweiffelt widerstrebende , undgantz ohnverantwortliche Bezeigung aber das Haubt'ÄZerck / ohne Derostlben als deßLandtS Fürsten verschulden / verzögeren - mithin von Tag zu Tüg newe/und gar exceikveUnkosten verursachen/einfolglich in mompericulum obwalten thuet.
Also will obgedachter Anwalt seinem gnädigsten Herzn Principalen dagegen guTviz don>perencia geziemenot vorbehalten-im übrigen aber sein vorheriges perimm hiemit ällerunterthä»nigst wiederholet-und solcher Ursachen halber umb desto schleuniger allergnädigste Ketoluliom.Ertheilung einständigst gebetten haben.
Ew Kapserl ZVajesi.
Wim den >?- May -7»i.
Merunterthänigk- treu^gehorstimbstcrChur.Pfälhtscher Anw- Io.L^c.k^uvcrMi.
Uaniz den 6.ten Mäy. 1/21.
dk. Churfürst!. Durchleucht durch ein absonderliches dlvrikcariom-vecret
dasjenige zc- viä. paz. 18. dium .9z.
Lx (^onclulo gescklUbter Gülich»und Ber-gischer Landtstanden von Mterfchafftund Haubt-Stätten.
Jokan ^acOk Coäone GÜllschtt geMttM
5/näicu5.
k. d. ttercmarini Bergischer gemeiner
8/nckicu8.
^ AS Zhrer Churfürstl. Durchleucht anwesende Gülich-und Bergischt Landtstande
^ /AU H von Räthen / Ritterschafft / und Stätten nochmahleo in punÄo l)i«rarumgpstrigen TagS uulerlhäntgst reseriren lassen / solches will höchstged. Ihre Chur-fürst!^ Durchleucht umb so mehr befrembden/als zu ihrer der Landtständen fchwä«rer Verantwortung gereichen dörffte / die dabey angezogene / und jüngstin communicirteKayserl. und allerhöchste ReichS-Rtchterliche Erkantnüß gegen und wider den klaren Buch-ftaben zu inrerpretirkn / und gleichsamb einer eonrracjiöiion zu verunglimpffen : mithinwegen Zahlung der dabey fernerweit anverlar»gter vorigjähriger Landtags-l)i«ttn mit fM-unfügUchem Eystergegenundwiedervasunverneinliche altes Herkommen in Seine M-fürstl. Durchleucht hinein zu trtngen; wo jedoch mehrhöchstgedachte Jhro Churfürst!-Durchleucht besagte dero Gülich-und Bergtsche Landtstande dero Landtfürst-VätterMMilde und propenüon hierunter so gnädigst versichert haben / daß es hierunter als einer s/lihrer deren Ständen schuldiger Verfügung verengter Sachen vornehmlich undbloßMberuhe / und von Landtständen kem e«ntziges Lxempe! wird beygebracht werden können / ^einem zeitlichen LandtS-Herren die Enttichtung der Landtags vi«ten ohne vorherige Cm^