e.
96.
)(26)(
dermahlmauch /nebens denen vorherigen/berechnen zu lassen / und Seine Kaystrl. Majest.Vorgängliche allermildeste Verorvtnung ^ abjonderiich wo Seine Churfürst!. Durchleuchtnoch etliche hundert tausend Reichsthaler auß vorigen Jahren über der Landen Schuldigkeitgezogen / mtthin keine auff dm Verzug etwa hafftende Gefahr vorzuschützen ist ^ ebenmassgabzuwarten gnädigst geruhen.
Lx Eonclulo Commistionc Lcc. /olr./acol). Coclone
Gültscher gemeiner S/näicuz.k. C. i-iertmanm Bergischer gemeiner 57näicuz.
Kelario pam'culariz ^u!iaccnli8 leu äenomi'nauo c^uanri,
ülische Landtstände von Ritterschafft/unö Haupt-Stätten thun unter denenimge»meinsamben Äuffsatz breilers enthaltenen Bedtngnüssen / daß eö nemblich der beymhüchttpreißlichen Kayserl.Reichs^Hostrarh anhängig gemachter Klag nicht prX,u-ckciren solle / sondern Landtstände / weilen keines von denen eingeklagten Be-schwärden / wie es Jhrtt Churfürstl. Durchleucht Anwaldr zu Wien angebracht / bißdahin annoch erlediget ist / solches Jhro Kaysirl-Majest. allcrunterthänigst vorzustellen sichvorbehalten / zur Bestreitung dessen / was dem Hertzogrhumb Gülich von Re'chsMdCreyß wegen/auch sonsten etwa mit Recht angefordert werden mag / wiewohl sie sonstmüg offtangezogenen Privilegien darzu nicht schuldig / sondern Ihre Churfürst!. Durchleuchtsolhane Erfordernissen auß denen pro vefenüo.^e parrise von alrers heretngewiltiglcn Schatz,odtc SchützemGeloeren / darzugewidtmeten Accinsen / und anderen von denen Umerlha«nen geniessmden Lmolumenris zu versehen gehalten wären / dannoch zu mehr würckiichcrc^omprobirung dew/Jhro Churfürst!. Durchleucht unterthänigst zutragender wahrer Tttw/und vevorion.und Sr.Kayserl.Majest. dero zur schuldigster Entgegengehung Ihrem gnädig-sten Landts Fürsten und Herren führende Geneigenheit allerunterlhänigst zu bezeugen / dieSumm vonMeMah! Hunden tausend Slorin : wie auch in Behueff künffriger zu de-nen häüssig Unabgelegt-außstehenden Landts-Rcchnungen/ uüd sonst etwa vorfallender 0e-pucarionen aä sechstausend Korln: dan auch zu dißmahlige Länvtags/und der Heydelbergischenvepuczrionz-Vio-ten/sv hoch als sich die dMb einrichtende Renneren belauffen werden ser,ners zu Bestreitung der Landes Gehälter / sich/außschließlich deß Freyhetm von K.culcbenbcr^5s desten newes Landt-Lommiffariats-Gehalt Landtständen nicht zugemuthet werden kan zä76^5. Florin ertragend, irem zu Vehueffder Landts-(>eckcorkn Pensionen pro ^017^1.in,72.1. plus minus 5^76.-2.0.nlb. außmachend »
Und ferner beyden Haubt-Stättm Gülich und Deuren / weilen bey dermahligmschwären (Zu^nilonen denen dorthin verlegten so Ober-als Unter OKcieren wegen dmenselbmvrrgeringerten SoldtS /gleich denen Gemeinen die (Karrieren unentgeltlich anschaffen müssen/jeder drey-tausend Florin. Der Haubt-Statt Euskirchen acht hundert und fünfftzig Florinunterthänigst einwilligen : dergestalt jedoch / daß sothanes (^uamum auff ein Jahr langnach dem im Jahr 1715. von ihnen Landtständen biß zu erfolgender ke<NKcsrion der KK-rricul vorgeschlagenen CKMcariotts-und nicht auff den hüchst'schädlichen Rriegg-eo^^^es-Fueß / mit zuthuen der zu dem Endt würcklich außgesehenen Landtjsän-dischen vepmirten ins Landt reparriret / s prima ^laji letzthin anzufangen / biß
ulcimam ^prilis zukünftigen I722«ten Jahrs / und nicht monathlich / wie lOtteinige Jahren her gegen das uhraltes Herkommen t zu mehreremBeschwär deren verarmb-ten Unterthanen geschehen / erhoben/ und zur Landts-Pfennings-Meisterey^läabge-führet / auffJhro Churfürstl. Durchleucht/und mit auff Anschaffung der Landtsiändtschervepmirten zu deß Landts Nutz und Vortheil verwendet / undnach Verlauffdeß IahrSAl-ters-gewöhnlicher Maßen berechnet / einseitig aber ins Landt nichts außgeschriebm / undder Vermögender für den Unvermögenden nicht beschwäret / mithin der Landtags-Abscheib/und zulängliches keverlaie außgefertiget/und Landtständen zugestellet werden möge ;
Und hoffen Gülische Landtstände unterthänigst / Jhro Churfürstl. Durchleucht gnäMgeruhen werden / diese von ihnen pro ulcimaro unterthänigst beschehene Einwilligung/als einwahres Kennzeichen Ihrer Churfürstl. Durchleucht unsterblich zutragender unterlhäniMvevmion,in Churfürstl. hohen Gnaden anzunehmen.
Lx Lvmmistlone Scc. ^sacob. (loclone §^nciicu5.
lW
5pe-