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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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gen hätten ? worauffich der Gülischer Ritterschafft-und gemeiner 8vn<Zicu8 kirchlich ge-antwortet: das dorpuz gesambter Gülichmnd Bergischer Herren Landtstände» von Rtt-ttrschafft/unv Haubtstätten hätte uns dahin bevollmächtiget / Gestalten in dero Nahnren die

AustlÄ commUniz , und reipeQivc beyder panicularium Kelationum ZU Übergeben; UNdwürden Herren commimtte Rähte bey derenselben Verlesung den Jnnhalt mit mehrerer» er-sehen : selbigen aber vor der Übergebung kundt zu machen / wäre gegen das Herkom,wen / und künte uns nicht zugemuthet werden.

Indem nun ersagter ttzlberZ , dieses denen commirritten Herren Räthen rescmethat /und über ein wenig hernacher wieder zu uns kommen ist / mit dem Vermelden : HerrenRäthe liessen fragen / ob das Corpus gelambter Herren Landtständen annoch beysammen ?worauft ich - daß Corpu8 hätte uns gestercn zu Übergebung deren Auffsätzen die behörige Voll-macht ertheilet ; und weilen fernerS nichlS allhier zu thuen wäre / sondern Landtständezu unterthänigster Befolgung Ihrer Käyserl. Majest. allttgnädigsierimenrivndero Einwilli-gung/ lauth deren Äuffsätzen/gethan / und dadurch dero unterlhänigste vevonon bezeugethätten / so wäre reloivirt worden / außemander/und nacher Hauß zu gthen / würden asto diemehriste verreyset/und wenig mehr m Wco seyn.

Nach hierab beschehener Relation denen Herren Räthen/ ist der Herz ttalberz wiederumbheraufkommen / und hat verlanget / daß ihme wenigst die Verlesung deren Auffsätzen ver-stattet werden mögte / umb darab dmen Herren Räthen reieriren zu können ; wogegen ichdan ihme also gleich vorgestellet hab / daß solches conrra normam Lc gerad zuwiMrliesse / und uns solches zuthuen gar nicht erlaubet wäre / jedanrioch weilen das CorpuzjnGefolg der gesteren genohmener ketolmwn aufeinander wäre / und wir bey diesem mciclemibey unseren Herren ^mcip»Ien nicht anfragen könten / so wolten wir endtlich zu Bezeugungderen Herren Landtständen führender auffcichtiger ineenrion,mit dem außtrücklichm Vorbe-halt / daß dieses Landtständen zu keinem przejuäitz gereichen / vielweniger profmurozu eini-ger ^ovs^uentz gezogen werden solle / JhmcHmn ttslberz; die Verlesung deren Auffsätzengern vergünstigen. Jmmassen er dan die Auffsätze verlesen / und darab denen Herren Rä-then reterittt / uns aber etwa eine halbe Stunde hernacher mündtlich bedeutet / und auchfchnMch vorgezeigt hat: Herren Commirrirle Räthe hätten von Ihme Heran Zecrerario ver-nahmen / daß m denen Auffsätzen viele reglose rermim enthalten / und selbige der Chur-fürst!, gnädigster Incemion nichtconsorm eingerichtet / folgltchen sie Herren Räthe nicht imStandt wärm selbige ahnzunehmen. Worauff ich dan also gleich nomme üamum gegendiesen moäum^»roceäenäi lolemnillime proreüiret habe / daß vorerst der geringste palluz indenen Auffsätzen nicht enthalten wäre / wobey dem Ihrer Churfürst!. Durchleucht schuldig-sten licheÄ zu nahe getretten würde : und müste man höchstäollren / daß/da Herren Landt-stände Ihrer Käyserl. Majcst. allergnädigste imenrion befolgen thäten / und dero gnädig-sten LaMs-Fürsten und Herren lchüldigsttt Massen würckiich entgegen gangen / HerrenRäche ihnen darzu durch verweigerte Ahnnahmb deren schließlicher LandtagS-Handiungengleichsamb den Weeg sperreten / Herren Landtstände würden solches Ihrer Käyserl. Majest.allerunterthänigst vorzustellen unermangelen.

Da wir nun folgendts deß Hm. Graffen von 8cbzezberß Emllentz hinaußforderen lassen/so hab ich demselben mit wenigen vorgetragen-.wir hätten von dem Herm 5ecrer.irio ver-nohmm/was Gestalten Herren Commiccirte Räthe die Auffsätz so gemeinsamer als pamcuwKelzwnen/unterm prTcext nicht annehmen wolten/als wan darin einige relpeÄlose rermini ent-halten/und darin auch Jhro Churfürst!. Durch!, imemion nlcht asseczuirel wäre/hiebty conrc-llirend / mithin gegen den ungewöhnlichen moäum proceäenäi umb demehr feyerlichst prore-üirend / als dadurch denen Herren Landtständm der Weg zur Bezeugung ihrer unterthänig-ster vevorion und obhabmder Mneigenheit/dero gnädigsten LandtS-Fürsten und Herren ent-gegen zu gehen / versperret würde ; weilen nun aber Herren Landtstände» darahn gele-gen wäre / daß Ihrer Churfürst!. Durchleucht ab der Auffrichtigkeit deren Herren Landt-ständm conlkren möge / so wollen wir sothane Auffsätz Seiner Excellmtz/als von JhroChurfürst!. Durchleucht gnädigst ahngeerdenetem beyder Gülich-und Bergischm LandenStatthalteren ( da sie die Ahnnahm in ^uaürsre zur tandtags-Handtlung commicril-tenRathen verweigeren thäten ) hiebey Polemiken / und dieselbe ersuchen / Gestalten zu be-förderen / daß selbige JhroChurfürjtl.Durchlkuchtzugnädigsten Händen überrcichtwelden. MögtkN;

Hochgedachte Seine Excellmtz repllcitten dagegen / daß die Auffsätze auß denen vondem Herren 8ecrcrario l^alberg ex tpeciali dommillicine uns bedeuteten tristtigen Ursachen nichtannehmen könten.

Wogegen ich ttvarn obmvvirte / daß Seine Excellentz dieses als Principal zur Landtags-

Fff . Handt-