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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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dahin gehörige Verwilligungs Geschäfte dem Herkommen / undkeceß gemäß befördert/die Gerathschlagungen über deß Landes gemeine Angelegenheiten norhtürsstlich besorget wer-den mögen) erwinden zu lassn/und nach dem Vortritt deren auß ihrem Mittel f welche die Un-b-ll und Unahnständigkeit ein und anderer ihrem Landts-Fürsten gethaner Zumühtungen/ unddarab nicht ohne Grundt befahrender schadtlicher Weiterungen allbemts weiter erwogen / undchnerkmnet / ^ sich in dem Haubv-N?erck näher zum Zweck zu legen / sonderbahr denensich zu obgemelter angemaster^ppe!Iatton5-Sachen bekennenden aufferlegt wird/ sich wegen derzwijchen ihnen getroffener vNSulässlger Sundnüß/ und Verstrickung gehorsamst zu ver-antworten ; gemelte Landtstände sich jedannoch unterstehen dörffen/ diese Käyserlich»aller»höchst-rlchterliche tLrkänmüß gegen deren truckene Buchstaben so ungleich außzudeuttn/ unddie ihnen derenthalb auß höchslgedachter Jhro Churfürstl. Durchleucht gnädigstem Beftlchvonvsrgemelter dero (^vmmillion beschehene wohlgemeinte Eröffnung gleichsam einer Un-warheitzubeschüldigen/undannebensohne Schewvorzugebm / obfeyJhroKaysirl.Majest.hierunter so deutlich außgetrlrckrer und auft künfftige Befolgung klahrer abziehlender allerhöch-ster W'll vorhin durch die SeinerChurfürstl. Durchleucht von ihnen Landtständen bescheheneschrifftliche Vorstellungen und nacher Heydelberg abgeschickte Deputation würcklich erfüllet :da gleichwohl eines Theils dieses alles allberitö beym Käyserl. hochpreißlichem ReichS-Hoffrath vorkommen / deme unerachtet obberührtes donclullim erfolget / folgsam vor un-zulänglich erachtet/ und daherosie Lanostände zu obgemelter von Seiner Churfürstl. Durch»leucht durch ihr bißherige Landts-Fürst-Vätterliche mildeste Bezeugungen/ so wohlverdientenund billigst'vechofftcn Gegengang von allerhöchst Reichs-Richterlichen Ampts wegen nach-trücklich ermahnet worden stynd ; anderen Theils ihnen Landtständen nicht unbekantseyn kanMd muß / daß die von ihnen nacher Heyvelberg mit vielen denen armen Unterthanenlediglich zu last kommenden / und auff einige würcklich erhobene tausent Reichsthaler sich er-streckende Köstmabgeordnete Deputation indem Haubt-Werck mit keiner Vollmache undHinlänglicher versehen / folgsam nicht nur allerdings frucheloß gewesen / sondern

auch/da sie Dcpuntte die unvermeidtliche Nothwendigkeit der jetziger Erfordernüstcn gar wohlbegriffen / und dshero gegen höchst-gedachte Jhro Churfürstl. Durchleucht sich vernehmenlassen / daß Landtstände bey Verwiltigung deßfals erheischten sechsmahl hundert tausendReichsthaler keinen Ahnstandt haben würden / solche Erklährungen sowohl von ihnen Depu-ritten / als von dmen Landtständen solgends widersprochen / mithin daß sie Depmitte darzukeines Wegs bevollmächtiget gewesen / vorgegeben / und also im Haubt»Werck dieser vc-pmmon nichtts gerichtet worden / noch zu richten gewesen ; Hingegen aber nebst denenkostbahren Zehrungen die Diäten / ausser einiger wenigen von Landtständen selbst in Zweisftlgezogenen Pollen / baar entrichtet worden ftynd. Anreichendt die vorig/ährige Landtags-viwttn/ deßfals muß hüchstgedachter Ihrer Churfürst!. Durchleucht billig tieffzu Gemüthgehen / daß in dieselbe von Landtständen derentwegen mit so hefftig-als unbcfuegtem Eyfferzum dnllenmahl / und zwarn wieder die unwiedersprechlich alte Gewonheit gedrungen werde;

wojedoch mehr höchstgedachte Seine Churfürstl. Durchleucht ermclte dero Gülich-undBergische Landtstände hierinssalßdero Landts-Fürst-Vätterliche milde und propenllon sol-cher Gestalt versichert gehabt / daß es hierunter an ihrer der Landtständen zuvordrist erforder-licher Obliegenheit uornemlich hasste / und darauff lediglich beruhe : zumahlen vonLandtständen kein einiges Exempel wird beygebracht werden können / daß einem zeitlichenLandts»Zürftcn vor hüchstgedachter Jhro Churfürstl. Durchleucht Regierungs-Zeiten dieEntrichtung der Landtags -Di «ten ohne vorherige Einwilligung seyen zugemuhtet/ viel weni-ger solche abgeführet lvorden / dahe höchstgedachte Jhro Churfürstl. Durchleucht vor wienach immerforth erbietig ftynd / uach erfolgtem behörigen Schluß der dahmahliger reallumir-ter LandtagS-Handtlungen solche Verfuegung zu thuen/daß einem jeden sothane Di «ten demHerkommen gemäß unweigerlich zahlt werden sollen ; welchemnach ein jedes unpr-occupir-teS Gemüth unschwär wird ermessen können / wie voreyalich und unbegründet die unver-diente Auffbürdung / ob wollen sie Landtständt zu nicht Besuchung oder Verlassung derLandtagen veranlasset / fort ander dergleichen leere Vorwändt sehen : HöchstgedachteSeine Churfürstl. Durchleucht baben bey obigen so trifftigen Umbständen sich gäntzlichMäd/gst versehen gehabt / besagte Landtständt würden den so deutlich außgedrückten Käyserl.swhöchssRctchs.Richterlichen Willen / und Befehl besser begriffen / zu dem Haubr-Ein-Ml!igungs»Werck geschritten / und deßfalS sich näher zum Ziel gelegt/im mindesten aber sichherunter ungümpfflicher Interpretationen unternehmen / mithin die rcallumirte Landtags-.Hcndtlunqen mit gäntzlicher Vorbeygehungveß Haubt-Zwecks an ein dan schnöden Aigen-«uftn so ähnliches Dioeten-ZahlungS-Gejuch serner gestrickt haben ; nachdem aber sieLatidtstände dieses letztere abermahlen deß gemeinsamen lieben VatterlandtS Wolfahrt vor-

Eee» drin-